Das sind sehr gute Ideen!
Es handelt sich um sexuelle Belästigung (wenn es nicht gerade ein Kind ist, dass Schutz sucht, das ist eine sehr gute Erwähnung ).
Wobei sich dann ebenfalls die Frage stellt, wie ihr damit umgeht
Nähert sich ein Patient/ Klient unerwünscht körperlich an fällt das unter sexuelle Belästigung. Wobei dies wahrscheinlich statistisch öfter durch Ärzte (v.a. Allgemeinmediziner, Fachärzte Psychiatrie und Gynäkologie und Therapeuten passiert (geschätzt zwischen 10-15%, davon 80% Wiederholungstäter!!!) und die Frage andersrum häufiger in Prüfungen vorkommt, aber auch die Variante, dass der Patient die Initiative ergreift ist denkbar.
Erwähnen könntet ihr in diesem Zusammenhang noch den §174 StGB:
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (schon der Versuch ist strafbar!)
(diesen wollen die Gesundheitsämter meist in so einem Zusammenhang hören -> dass ihr euch natürlich NICHT auf so etwas einlasst und da sehr professionell mit umgeht, evtl. muss der Patient bzw. Klient einen anderen Therapeuten oder Berater aufsuchen -> die Situation muss angesprochen und geklärt werden)
Und nun wünsche ich euch ganz viel Vergnügen mit den weiteren Fragen und mit Mirjam