ich bin bei Dir im aktuellen Kurs "Vitalstoffberater / Block D Beratungsbaustein" und habe noch offene Fragen. (Du sagtest im letzten Kurs, dass Du die Fragen im eLearning beantwortet hast, dort habe ich aber nichts gefunden? Habe ich ggf. was übersehen?)
Insbesondere interessiert mich der rechtliche Aspekt der Beratung - ohne HP-Ausbildung.
Was darf ich beim Beratungsgespräch sagen / was nicht.
1) - der Vitalstoffberater gibt ja Empfehlungen zur Einnahme von Vitalstoffen bei verschiedenen Krankheitsbildern.
Wie darf er dies im Beratungsgespräch ansprechen? Er darf ja nicht sagen: "Herr X, sie leiden also an Arthritis, nehmen Sie zzz ein, denn das hilft / hilft dem Körper / gleicht den Mangel aus."
Wenn er dies nun etwas anders formuliert und sagt: "... das könnte helfen" hört sich das allerdings nicht mehr sehr verbindlich an.
2) - darf er eine "Therapie" empfehlen / einen Therapieplan erstellen? Falls nein: wie sollte er den Behandlungsplan nennen? Darf er das Wort "Behandlungsplan" verwenden"?
3) - Wie könnte ich das - rechtlich einwandfrei - formulieren, wenn ein Klient mit einer bestimmten Krankheit vorspricht und genau dafür Vitalstoffe will?
Wie gehe ich damit um, um rechtlich keinen Ärger zu kriegen?
Zum Thema Werbung:
4) - wie bewerbe ich - rechtlich einwandfrei - meine Praxis für Vitalstoffe? Insbesondere wenn ich mich auf bestimmte Krankheiten spezialisiert habe, zB. die Vitalstofftherapie bei Arthritis oder Vitiligo?
Ich möchte ja die Krankheiten nennen können und dass auch speziell die Klienten zu mir kommen, die diese Krankheit haben, ohne Ärger zu bekommen, wenn ich die Krankheiten aufführe, die ich "behandle", bzw. für die ich Empfehlungen ausspreche?
5) - darf ein Berater ohne HP-Prüfung eine "Praxis" führen, in der er seine Klienten empfängt?
Gerade diese rechtlichen Themen verunsichern ungemein.., man will ja auf keinen Fall in Teufels Küche kommen...
Herzlichen Dank für eine Antwort,
Susanne