wir sprechen uns hier alle mit Vornamen an, deshalb freue ich mich über die Anrede "Isolde".
Sorry, dass diesmal die Antwort wegen des (sonnigen) Wochenendes etwas gedauert hat.
Zu deiner Frage:
lso mir geht es eher darum, ob die Schule evtl mit einem Verband zusammenarbeitet, der die gute PB Ausbildung hier anerkennt, so dass dies ein Qualitätsmerkmal für Klienten sein kann.
Antwort:
Wir arbeiten mit keinem PB-Verband direkt beisammen. Aber ich kann diese Anregung mit Savina besprechen, wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.
Andererseits hat unsere Schule einen so guten Ruf, dass hier schon der Name für Qualität bürgt.
Deine Frage:
Viele buchen ja den PB zusammen mit HPP, dann kriegt man etwas Vergünstigung das gilt nur bei gleichzeitig Buchung oder? Wenn man sich später entscheidet nicht?
Antwort:
Die Vergünstigung bekommt man auf jeden Fall, wenn man HPP und PB bucht, egal ob man die beiden gleichzeitig oder in einem zeitlichen Abstand bucht.
Deine Frage:
Den HPP kann man nicht machen, wenn man selber in psychotherapeutischer Behandlung ist dann wird man wohl eher nicht zur Prüfung zugelassen? Und zusätzlich noch physisch chronisch krank?
Antwort:
Das kann man so nicht sagen. Eine psychotherapeutische Behandlung schließt ein Prüfungszulassung nicht automatisch aus. Wenn man nicht als HPP arbeiten darf, dann deshalb, weil man "in gesundheitlicher Hinsicht" für den Beruf "nicht geeignet" ist, wie das im Gesetzestext so schön steht. Das wäre z.B. der Fall, wenn man an einer psychotischen Störung leidet. Andererseits könnte man jemanden, der z.B. an einer depressiven Verstimmung leidet, nicht die Erlaubniserteilung verwehren - unabhängig davon, ob er sich deshalb in psychotherapeutische Behandlung begeben hat oder nicht.