Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beratungsvertrag / Angebotsannahme / Widerrufsrecht
#1
Lieber Horst,

ich kann mich nicht mehr so genau an die Rechtsvorlesungen im Studium erinnern, deshalb möchte ich dich um Rat fragen, wie ich am einfachsten einen rechtskräftigen Vertrag zustande bekomme.

Ich bin Beraterin, und so habe ich bis jetzt mit einem Beratungsvertrag gearbeitet. Dieser beinhaltet:
- meinen Namen und den der Klientin
- Vertragsgegenstand
- Leistungen des Auftragnehmers und Vergütung
- Hinweis auf meine Schweigepflicht
- Unterschriften von mir und der Klientin

Frage 1: Ist das Vorgehen rechtlich korrekt und ausreichend, solch einen Vertrag vor Beginn der ersten Beratung unterschreiben zu lassen? Oder brauche ich zuerst ein Angebot, das dann angenommen wird (per Email) und daraufhin noch den Vertrag? Oder ersetzt eine Angebotsannahme einen Beratungsvertrag?

Frage 2: Ich habe auf meiner Webseite keine AGB. Wo muss ich den Hinweis auf das Widerrufsrecht platzieren?

Frage 3: Wo und wie platziere ich am besten die Entscheidung der Klientin, vor Ende des Widerrufsrechts mit meiner Dienstleistung beginnen zu dürfen?

Vielen Dank für deine Hinweise und viele Grüße!

Caterina
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Beratungsvertrag / Angebotsannahme / Widerrufsrecht - von caterinajung - 05.02.2024, 18:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: