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Ich habe gerade bei Amazon eine Buchrez. gelesen. Darin enthalten ist dieser Abschnitt:
"Gefährlich', weil illegal für den Tierheilpraktiker wird dann das Kapitel 'Eigenbluttherapie': wie alle anderen Therapieverfahren wird auch dieses toll beschrieben und erklärt. Leider wird nicht erwähnt, dass der Tierheilpraktiker diese Therapie gar nicht anwenden darf, weil er bei Zugabe von Homöopathika oder durch die anderen Bearbeitungsverfahren, die bei der Eigenbluttherapie möglich sind, ein Arzneimittel herstellt, was ihm verboten ist (vgl. §13 AMG)."
Nun meine Frage:
Ist die Eigenbluttherapie erlaubt oder nicht ? Wenn ja, mit welchen Voraussetzungen (z. B. erlaubt mit Sachkunde lt. AMG §50 etc.) ?
ich hatte schon mehrfach von THPs gelesen, die die Eigenbluttherapie anwenden. Ich bin dann irgendwann mal auf eine Website gestoßen und hatte dieses hier gefunden:
Zitat: "Ist die Eigenbluttherapie eine Herstellung eines Arzneimittels? Bei der Eigenbluttherapie wird zum Beispiel das Blut des Tieres entnommen, mit einem homöopathischen Mittel versetzt und dann sofort in das Tier re-injiziert. Oder das Blut wird in einem Gerät zur so genannten Autonosode aufbereitet, dabei wird es dem Licht eines bestimmten elektrischen Spannungsfeldes ausgesetzt; Arzneimittel werden nicht zugefügt.
Bei der oben beschriebenen Eigenbluttherapie handelt es sich um eine Arzneimittelherstellung. Gemäß § 13 AMG bedarf die Arzneimittelherstellung keiner Herstellungserlaubnis, sofern das Arzneimittel nicht abgegeben wird. Erlaubnisfrei ist die Herstellung somit nur, wenn der Tierheilpraktiker oder die Tierheilpraktikerin das hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet. Eine Zulassungspflicht besteht ebenfalls nicht, sofern das Arzneimittel nicht in den Verkehr gebracht wird. Für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren ist jedoch im Hinblick auf das verwendete Homöopathikum § 58 AMG (siehe oben) zu beachten."