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/showthread.php 28 require_once
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/inc/plugins/google_seo/redirect.php 327 errorHandler->error_callback
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/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once



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Darf ein HPP Bachblüten und homöopathische Mittel einsetzen?
#1
Häufig wird an uns die Frage gestellt, darf der HPP z.B. Bachblüten, homöopathische Mittel und pflanzlichen Mittel (z.B. beruhigend wirkende Tees) zum Einsatz bringen?

Grund für die Unsicherheit ist das Psychotherapeutengesetz das die Psychotherapeuten auf anerkannte psyhotherapeutische Verfahren (nach § 1 PsyotherapeutenG) einschränkt.
Dies trifft jedoch für HPP nicht zu, da hier die Erlaubniserteilung nach dem HPG erfolgte, das eine solche Einschränkung nicht vorsieht.
Das heißt, auch als HPP dürft ihr zur Therapie unterschiedlichste Verfahren einsetzen, wie Heilsteine, Lichttherapie (z.B. nach Peter Mandel), Bachblüten, Teemischungen ...

Was wisst ihr noch zu diesem Thema??
GLG Isolde
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#2
Ich meine zu wissen, das das wohl nicht für jedes Bundesland gilt..
Ich lebe in NRW und hier ist das nicht klar geregelt, ob ich als HPP wirklich BB, HÖ usw. einsetzen darf.
Mir ist gesagt worden, das muss man mit dem jeweiligen Gesundheitsamt regeln, ob sie es "aktzeptieren".

Hier ist ein guter Link:

http://www.evfk.de/index.php?id=10

http://www.evfk.de/index.php?id=39&tx_tt...d8a9af7317

Da steht ja auch klar drin, man kann immer empfehlen, was der Patient draus macht ist ja seine Sache..

Grüsse
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten
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#3
Danke für den Link, liebe Nadine, Smile

ist ja echt viel Text und dazu noch in einer furchtbar kleinen Schrift.
Hast du alles gelesen - spricht etwas gegen die Argumentation im ersten Post?

Du hast natürlich recht, letztendlich ist es eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer, aber kennst du ein konkretes Argument, dass der Ansicht im ersten Post widerspricht?

Wäre interessant es hier direkt zu diskutieren, damit nicht jeder extra diesen langen Text lesen muss. Smile
GLG Isolde
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#4
Dann fasse ich es mal zusammen wie ich es auffasse..Wink

Also empfehlen kann jeder!!! Egal wie und wo..
Das darf und kann also auch der HPP.


Aber die reine "Therapie" mit Verordnung nur in den speziellen Bundesländern, die das fest geregelt haben. In den anderen muss man es erfragen, am besten beim zuständigen Gesundheitsamt.
Und natürlich nur nicht verschreibungspflichtige Mittel, aber das versteht sich ja von selbst..


Grüsse
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten
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#5
Liebe Isolde,

Ich finde es super, dass Du das Thema aufgegriffen hast Heart

Witzigerweise besprechen wir am kommenden Mittwoch im Basiskurs Psyche für HP, HPP & PB das Thema Psychopharmaka sowie Homöopathie, Phytotherapie und BB im Bereich der Psyche Heart

Zu den Bundesländern, die für Homöopathie angegeben werden möchte ich euch noch den TIPP geben, wenn euer Bundesland nicht dabei ist, nicht verzagen und einfach direkt beim Gesundheitsamt zu fragen Smile - da geht meist mehr, als man denkt Heart

Liebe Grüße aus dem Weserbergland!

Sybille
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#6
(30.01.2013, 19:53)nadinedo schrieb: Dann fasse ich es mal zusammen wie ich es auffasse..Wink

Also empfehlen kann jeder!!! Egal wie und wo..
Das darf und kann also auch der HPP.

Liebe Nadine, Heart
danke!
was meinst du mit "empfehlen kann jeder?"
Wenn das berufs- oder gewerbsmäßig erfolgen würde, würde es doch unter das HPG fallen?

(30.01.2013, 19:53)nadinedo schrieb: Aber die reine "Therapie" mit Verordnung nur in den speziellen Bundesländern, die das fest geregelt haben. In den anderen muss man es erfragen, am besten beim zuständigen Gesundheitsamt...

Verstehe ich es richtig: nur einige Bundesländer erlauben eine Therapie mit der Verordnung von z.B. homöopathischen Mitteln?
Und wie ist es da mit den Bachblüten (gelten ja als Nahrungsmittelergänzung)? Und wie mit "Diätempfehlungen", z.B. bei einem Zappelphilip dem man eine Ernährung ohne Konserven empfehlen würde?
Und die allerwichtigste Frage: worauf stützen diese Bundesländer diese Ansicht?


GLG Isolde
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#7
Empfehlen kann jeder der eben unter das HPG fällt. Also eine Erlaubnis hat.
Begründet wird es damit, eine Empfehlung lässt dem Patienten frei, ob es sich behandelt lässt oder nicht..
Daher kann und darf das auch der HPP. Das gilt für Bachblüten und alles andere. Der Patient behält bei der Empfehlung seine Wahlfreiheit, bei einer Verordnung ist das ja eher anderes, das läuft als Therapie und diese muss der Pat. befolgen, wenn er Erfolg will.

Also ist eine Verordung immer etwas schwieriger und man sollte das mit seinem Gesundheitsamt abklären, um da sicher zu wissen, was für seine Region ok ist.

Warum das alles undurchsichtig ist?

Da finde ich leider auch keine Antwort darauf, das können ja selbst Experten nicht wirklich beantworten.
Es gab unter anderem eine Begründung, das man für eine Verordnung eine umfangreiche Diagnostik von somatischen Krankheitsbilder beherrschen muss, und das kann der HPP eben nicht so, wie der HP.
Daran wird sich unter anderem festgehalten.
Das aber Bachblüten gerade für seelische Zustände sind und auch nicht Medikamente fallen, da wird sich gar nicht zu geäußert.

Ich selber bin davon leider auch betroffen, da mein BL nicht zu denen gehört, welches die Empfehlung/Verordnung klar duldet. Hier ist es leider sehr schwammig. So musste ich mich erstmal durchfragen, bis ich dann von meinem zuständigen Gesundheitsamt das ok bekam, da war es dann auf einmal auch egal ob ich nur empfehle oder verordne.. das habe ich dann gar nicht mehr kapiert.
Für mich war es nur sehr wichtig das ich eben mit homoöpatischen Mitteln und Bachblüten arbeiten darf, ansonsten wäre der HPP für mich uninteressant gewesen.

Leider blickt man in diesem Dschungel sehr schlecht durch und das finde ich echt schade. Und keiner kann einem da eine sichere Aussage gebe. Das finde ich wirklich sehr ärgerlich und es verunsichert einen am Anfang unheimlich.

Grüsse
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten
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#8
ich habe mich dazu bei "Geld und Rosen", einer unternehmensbeartung für Frauen und soziale Bereiche erkundigt:
es ist nicht erlaubt BB oder Homöopathie zu verschreiben als HPP. Auch dürfen keine BB in der Praxis gegeben werden. Dies unterliegt nur den Ärzen und HPs. es kann zur anzeige kommen.
in einem rechtsfall würde es immer für den HPP schlecht ausfallen. Um da ganz auf der gesetzlich sicheren seite zu sein, Finger weg von verordnungen für den klienten. bei empfehlungen sieht es anders aus. dies ist ein kann angebot für den klienten, was in seiner entscheidung liegt und nicht zwingend zur therapie dazu gehört.
lasst uns weiter infos zusammentragen, dann wissen wir bestimmt bald ganz eindeutig wie es richtig ist.

alles liebe doris
hallo nadine, bist du denn auch in nrw? bei welchem gesundheitsamt hast du denn angerufen?
alles liebe doris
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#9
ich finde es wichtig, dass auch eine Unternehmensberatung genau sagen kann, wo man das nachlesen kann. Im HPG steht es nämlich nicht und daher interessiert es mich, auf welcher Grundlage ihre Aussage basiert.

LG Julia
Der Weg ist das Ziel, deswegen lasst uns einfach unserem Weg folgen!
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#10
@ Doris

Ja ich bin NRW und Siegerland in meinen Fall.
Aber wie schon geschrieben, NRW gehört zu den BL, die halt eben keine feste Reglung haben. So kann jedes Gesundheitsamt anders entscheiden, ich finde es nur furchtbar. Hier kann ich und 30 km weiter nicht mehr, das kann doch irgendwie nicht richtig sein??!??


Wenn man sich im reinen Psyche Bereich befindet und dort auch bleibt darf man schon empfehlen /verordnen, nur nicht darüber hinaus!!! Und das ist glaube ich der Knackpunkt der ganzen Geschichte!!! Ich darf als HPP nur den seelischen Bereich behandeln. Das ganze klar abzugrenzen ist das sicher der schwerste Bereich für uns und uns dort auch sicher zu bewegen. Da hat der HP viel einfacher.
Ich selber würde in meiner Praxis keine Mittel direkt einsetzen, sondern den Pat. die Mittel selber besorgen lassen. Aber das war für mich eh immer schon klar.

Ich denke Doris, das man mit einer Empfehlung allen schwierigen Dingen aus dem Weg geht und sich dort auch "sicher" bewegen kann, aber trotzdem nicht über den seelischen Bereich hinaus. Das muss glaube ich jedem klar sein..

Und mich würde es genau wie Julia sehr interessieren, wo die Unternehmensberatung, die Infos her hat?. Vielleicht gehört dein Region, zu der wo es nicht gewünscht ist mit den Verordnungen?

Ich selber habe mich beim VFP und eben beim Gesundheitsamt schlau gemacht.
Der VFP hat auch was veröffentlicht, im Grunde das gleiche, was ich hier schon eingestellt habe.
Und mehr als diese direkten Infos gehen ja nicht..

Worauf kann ich mich denn jetzt wirklich verlassen?
Ich finde diese Unklarheiten in der Reglung echt ätzend...

Liebe Grüsse
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten
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#11
(31.01.2013, 09:36)kunzdoris@hotmail.com schrieb: ich habe mich dazu bei "Geld und Rosen", einer unternehmensbeartung für Frauen und soziale Bereiche erkundigt:
es ist nicht erlaubt BB oder Homöopathie zu verschreiben als HPP. Auch dürfen keine BB in der Praxis gegeben werden. Dies unterliegt nur den Ärzen und HPs. es kann zur anzeige kommen.

Liebe Doris,
ich denke, das kann man auf keinen Fall so akzeptieren.
Der HPP hat ja die Erlaubnis den seelischen Bereich zu behandeln.

Die wichtigste Frage ist immer, wenn jemand so ein Verbot - wie vorstehend beschrieben ableitet -
WO STEHT DAS???

Das mit dem Verbot der Gabe von BB in der Praxis ist mit Sicherheit auch unhaltbar!
Selbstverständlich darfst du z.B. jemanden, der über Ängste berichtet in der Praxis direkt eine BB verabreichen.
GLG Isolde
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#12
In der Praxis verabreichen, ja. Aber doch keine Bachblüten mit nach Hause geben ;-)
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#13
Liebe Isolde,
ich hab mich jetzt erst mal nur auf die Ausagen der BeraterInnen bezogen, wo sie das gelesen haben, kann ich nicht sagen.
Ich habe die wenigste Kompetenz und gehe eigentlich auch davon aus, dass die Schule uns da kompetent beraten sollte:
Meine Frage an Dich:
Darf ich, oder nicht?. Wenn ja, wie kann ich es belegen?

Liebe Grüße Doris
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#14
Ob das juristisch alles so korrekt ist im oben verlinkten Artikel, weiß ich nicht genau, denke aber das eine Bachblütenberatung in jedem Fall stattfinden darf, beraten darf ein Jeder und daher stelle ich mir vor, dass es sogar eine gute Grundlage sein kann sich damit auseinander zu setzen und eine Fortbildung zum Thema auch als HPP zu machen. Da aber auch bei Bachblüten einige Therapeuten körperliche Beschwerden damit behandeln (ich denke hier an die Ansätze nach Krämer, mit Hautzonen ect.) - wird es sicherlich immer auch etwas strittig sein, ob Bachblütentherapie erlaubt ist.



Ich finde noch wichtig:

in den vorgenannten Bundesländern sei auch Homöopathie, eingeschränkt auf Gemütssymptome, für HPP erlaubt - wobei ich da immer denke: Homöopathie betrachtet stets den ganzen Menschen und eben genau nicht nur Gemütssymptome - da finde ich das eher nicht ideal, weil es dem Grundgedanken etwas widerspricht - und ich ehrlicherweise überlege gibt es dann irgendwann auch Homöopathie für HP Physio - nur für den Bewegungsapparat - das sehe ich etwas kritisch - entweder darf dann die Homöopathie in Gänze auch bei sektoralem HP angewendet werden oder nicht - so "halb" ist nicht ideal und wird der Homöopathie ggf. mehr schaden als nutzen.
Natürlich wirken Hochpotenzen auch energetisch und auch auf geistig-seelischer Ebene - aber nicht nur.


Ich finde es schwer bis unmöglich sich nur auf Gemütssymptome alleine zu beschränken bei der Mittelwahl - was mache ich da mit den Modalitäten und Co?

Die miasmatischen Ansätze machen das wohl auch deutlich, das es um körperliche und seelische Prozesse geht und das es nahezu untrennbar ist, wenn man gut behandeln möchte.

Und bei den Diskussion zu den Potenzen wird auch deutlich, wie verschieden da Ansichten sind:

http://www.heilpraktiker-foren.de/fo...483#post325483

(www.heilpraktiker-foren.de)


Wenn ihr als HPP an der Homöopathie interessiert seid wäre es sicher gut, die Ausbildung komplett zu machen (zum Beispiel hier bei Manfred Nistl - da gibt es doch gute Webinare) und dann erst zu überlegen ob und wie ihr das nutzen könntet in einer psychotherapeutischen Praxis.

Ich meine schon, dass man als HPP auch körperliche Befindlichkeiten in der Anamnese erfragt - ich hoffe sogar dass es erfragt wird!

Es gibt psychosomatische Beschwerden und somatopsychische - ohne gute Anamnese therapiert man sonst ggf. ein körperliches Leiden, weil nicht klar wurde, dass die psychischen Symptome zum Beispiel von der Schilddrüse
kommen usw.

Wenn dann eine ausführliche Anamnese gemacht wird - dann wäre ein homöopathisches Mittel nicht mehr auf den Bereich Psyche beschränkt oder?

Wie sehr ihr das?
Wäre es da nicht besser, wenn ihr auch Homöopathie und Co anwenden möchtet doch den HP zu machen um wirklich in vollem Umfang arbeiten (und abrechnen - oft nicht unerheblich) zu können?

Vielleicht ist der sektorale HPP für viele KollegInnen super aber eben nicht für alle?

Ist das ein Gedanke, den ihr euch schon mal gemacht habt?


Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#15
Liebe Silke,

bin ganz deiner Meinung.Wink

Therapeuten, die auf spezielle Befindlichkeiten hin homöopathisch behandeln und den ganzen Menschen außen vor lassen sind mir schon öfter begegnet.
Findet man nicht nur bei Heilpraktikern sondern auch oft in der Schulmedizin.
Wie weit die kommen mit ihrer Therapie kann man eigentlich regelmäßig vorhersehen.
Das Thema hatten wir hier auch schonmal.

Und leider ist es dann so, dass es der Homöopathie mehr schadet als nützt.

Deshalb sehe ich für einen HPP auch keinen Nutzen darin, dass er hom. Mittel anwenden darf.
Nicht weil ich es ihm nicht wünsche, sondern eher weil mir der Sinn nicht klar ist im Zusammenhang mit den beschränkten Möglichkeiten, die ein HPP hat.

LG
Antje
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#16
Liebe Silke, liebe Antje
ich bin auch der Meinung, eine gute und solide Ausbildung ist im Bereich Homöophatie unerlässlich, wenn man auf andere Menschen damit los geht und die Homöpatie in seine Arbeit einbeziehen möchte.
Sinnvoll kann sicherlich ein zusätzliches Modul Homöophatie/Psyche sein. Aber wenn man den Grundgedanken der Ganzheitlichkeit im Auge behält ist es schwer, "nur" die Psyche abzugrenzen, ich glaube zudem dass es viel Erfahrung braucht um damit verantwortungsvoll arbeiten zu können.
Und dieses Arbeiten dann selektiv anzuwenden, widerspricht dann wiederum dem Grundansatz der Homöophatie und (kann) dann evt mehr schaden als nützen.
So gesehen, ist dann rein beruflich für Hpp`s die Frage, was eine Homöopathieausbildung nützt, außer für die Anwendung am eigenen Fell.
Heart
Bianka

Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft.
Marie von Ebner Eschenbach


http://www.alchemilla-praxis.de
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#17
Hallo zusammen,
das überschneidet sich jetzt mit einem ähnlichen Thread zum Thema Homöopathie speziell für HPPs; http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...#pid120494

Ich möchte mich Bianka anschließen und verweise gerne auf unsere Homöopathieausbildung. Ich denke sie ist gut durchdacht und bietet Euch im Rahmen eines soliden Preis-Leistungsverhältnisses eine gute Ausbildung für die nachfolgende Praxis. Hier sind alle Interessenten eingeladen, da die Homöopathie und homöopathische Kenntnisse jedes Therapiekonzept bereichern können.

Ein spezielles Modul Psychologische Homöopathie halte ich auf einem guten homöopathischen Fundament für durchaus praktikabel. Ohne ein Fundament wird es für den Anwender schwierig. Homöopathische Heilmittel wirken auf Körper, Seele und Geist. Das ist das Schöne daran. Heilungssymptome können sich dann auf der für den Patienten/Klienten besten Ebene zeigen. Das zu beurteilen bedarf profunder Kenntnisse. Sonst könnte etwas ungewürdigt bleiben. Ich halte es daher für gut, einen möglichst weiten Blickwinkel zu haben.

Ich würde mich freuen, wenn Euer Interesse für die Homöopathie sich auf die jeweiligen Arzneimittelwesen in ihrer menschlichen Ganzheit erstrecken würde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man da auf wesentliche Aspekte verzichten möchte. Das macht richtig Spass, den Patienten/Klienten in seinem Wesen zu erkennen und ihn genau da abzuholen, wo er sich gerade zeigt. Und da kann der Schlüssel zum Heilmittel manchmal auf einer Ebene liegen, wo man ihn anfangs nicht vermutet hat.

Ungeachtet dessen beruht unsere Ausbildung in Anlehnung an Hahnemanns Aufforderung an uns, die Gemütssymptome zu bevorzugen, auf der Darstellung der homöopathischen Heilmittel in ihrem körperlichen und geistig-seelischen Charakter, sprich ihrem Psychogramm und nicht zuletzt in ihrer miasmatischen Ausprägung.
Insofern glaube ich, haben wir das Modul Psychologische Homöopathie durchaus integriert.
Eine spezielle Erweiterung wäre wohl auch möglich. Eine separate als eigenständige Alternative würde ich mit einem Fragezeichen versehen.

Wie gesagt, wer möchte ist herzlich eingeladen. Es gibt auch immer mal wieder kostenlose Info-Vorträge hier von mir; z.B. https://isolde-richter-events.webex.com/...ter-events

Liebe Grüße
Manfred
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