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a) eine Aussage treffen, ob das linke oder rechte Herz betroffen ist
b) zur Beurteilung der Koronarfunktion herangezogen werden
c) Rhythmusstörungen nachweisen
d) eine Herzinfarktgefärdung sicher ausschließen
e) kann Vorhofflimmern feststellen
A) Alle Aussagen sind richtig
B) a, b c + e sind richtig
C) c + d sind richtig
D) b + c sind richtig
E) a, d + e sind richtig
So ganz fit bin ich mit dem Herz noch nicht, aber nach dem Ausschlussprinzip würde ich Antwort B nehmen.
Definitiv weiß ich, bei einem EKG kann man Rhythmusstörungen nachweisen. Ebenso denke ich ein Kammerflimmern.
Sicher einen Infarktgefährdung ausschließen - nein, dann hätte mein HA mich damals nicht zusätzlich zu einem Kardiologen geschickt. Außerdem ist ein Infarkt keine Reizleitungsstörung, sondern ein Gefäßverschluß und eine Gefährdung heißt dann, drohender Gefäßverschluß und den sieht man mit einer.
Ich würde B wählen, wobei ich eigentlich b,c und e für richtig halte, das steht aber nicht zur Auswahl.
Im EKG wird doch nur eine Kurve angezeigt? Wie kann man da rechtes und linkes Herz unterscheiden?
b) c) Koronarieninsuffizienzen können Herzrhythmusstörungen verursachen.
Herzrhythmusstörungen sind im EKG nachweisbar. Der elektrische Widerstand eines unterversorgten Myokards ist anders als der eines Gesunden.
*Das Belastungs-EKG dient dazu um latente Koronarinsuffizienzen abzuklären.
e) Das Vorhofflimmern ist eine besondere Art der Rhythmusstörung: die Vorhöfe kontrahieren sich hierbei mit einer Frequenz von 400-600/Min. Durch die hohe Frequenz funktioniert die Strömungsmechanik nicht mehr. Das Blut steht quasi in den Vorhöfen und dadurch können sich Thromben bilden.
d) Sicher beweisen, sicher ausschließen lässt sich in der Medizin selten etwas. Das EKG lässt eine Herzinfarktgefährdung zu, aber nicht die Vorhersage darüber treffen ob ein Herzinfarkt tatsächlich entstehen wird.