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Liebes Forum,
Das EKG kann...
a) eine Aussage treffen, ob das linke oder rechte Herz betroffen ist
b) zur Beurteilung der Koronarfunktion herangezogen werden
c) Rhythmusstörungen nachweisen
d) eine Herzinfarktgefärdung sicher ausschließen
e) kann Vorhofflimmern feststellen
A) Alle Aussagen sind richtig
B) a, b c + e sind richtig
C) c + d sind richtig
D) b + c sind richtig
E) a, d + e sind richtig
Viel Freude beim Lösen.
Auflösung folgt.
VG Anita
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So ganz fit bin ich mit dem Herz noch nicht, aber nach dem Ausschlussprinzip würde ich Antwort B nehmen.
Definitiv weiß ich, bei einem EKG kann man Rhythmusstörungen nachweisen. Ebenso denke ich ein Kammerflimmern.
Sicher einen Infarktgefährdung ausschließen - nein, dann hätte mein HA mich damals nicht zusätzlich zu einem Kardiologen geschickt. Außerdem ist ein Infarkt keine Reizleitungsstörung, sondern ein Gefäßverschluß und eine Gefährdung heißt dann, drohender Gefäßverschluß und den sieht man mit einer.
-liche Grüße aus Kiel
Ruth
Patin von Andreama
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Liebes Forum,
soll ich schon auflösen?
VG Anita
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Hallo ich lege mich mal auf Antwort"D" fest.
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
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Ich würde B wählen, wobei ich eigentlich b,c und e für richtig halte, das steht aber nicht zur Auswahl.
Im EKG wird doch nur eine Kurve angezeigt? Wie kann man da rechtes und linkes Herz unterscheiden?
Liebe Grüsse
Martina
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Ich nehme auch Antwort B.
Liebe Grüße
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
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Ich würde auch Antwort B sagen, obwohl ich mir bei Aussage a) nicht ganz sicher bin.
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LG
Sharona