(04.03.2013, 10:02)Shaomin schrieb: Hallo Ihr Lieben,
wegen Eurer Frage mit der Gewerbeanmeldung habe ich letzte Woche mit dem Steuerberater und dem Gewerbeamt gesprochen. Bis zu jährlich 24.000€ Gewinn muss man KEINE Gewerbe anmelden. Man hat Zeit, bis man es einschätzen kann. Der Verdienst wird mit der Position "sonstige Einkünfte" bei der Steuererklärung angegeben.
Ich suche weitere Einkäufer für grössere Einzugsgebiete min. wie Freiburg(200.000 einwohner).
Liebe Grüsse
Shaomin
Hallo,
zuzufügen hätte ich da folgendes:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb u.a. werden auch die Einkünfte des Ehepartners, die Einkünfte aus Kapitalvermögen u.a. Einkünfte die man so hat hinzugerechnet. Daraus ergibt sich dann die Summe der
Einkünfte , die du ja wie oben erwähnt, dann bei der Steuererklärung unter "sonstige Einkünfte" mit einträgt.
Von dieser Summe werden dann die Sonderausgaben abgezogen.
Nach diesen Abzügen steht dann das Einkommen fest. Erst wenn das
zu versteuernde Einkommen bestimmt ist, kann eine Aussage über die Steuerlast getätigt werden.
Zudem darf nicht vergessen werden, das eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber, so man einen hat, angegeben werden muss, wenn nicht
und er bekommt das raus, kann man evtl.l im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.
Lieb gemeinten Gruß
Monika