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Vorab erstmal allen ein glückliches, frohes und gesundes Neues Jahr!!!
Mich beschäftigt eine Frage zur Abrechnung v. Craniosacraler Therapie bzw. "Craniosacralen Techniken". Ich befinde mich in der Gründungsphase einer Praxis, bin seit Mai 2012 HP, habe als Verfahren Ohrakupunktur n. Seeber u. Cranio (Upledger CST 1-3 + Pädiatriekurs). Weitere Fortbildungen folgen dieses Jahr.. Bin also weder Chiropraktiker noch Osteopathin. Wer behandelt auch mit Cranio und wie rechnet ihr es ab???
Kann dazu keine haltbaren Infos finden, auch nicht in einer kommentierten Ausgabe der Gebührenordnung
Wäre für Infos, Links, Literaturhinweise, Erfahrungsberichte sehr sehr dankbar...
Grüße, Anne
Kein Problem, Anne: Einfach mit den Osteopathieziffern abrechnen, analog, das wird akzeptiert. Mach ich immer so. Und wurde noch nie beanstandet. Schließlich ist die CST ja auch ein Teil der Osteopathie.
Beispiel für die erste Behandlung:
1-Untersuchung
2-Anamnese
5-Beratung
35.1 Craniosacraltherapie analog
35.2 Craniosacraltherapie analog
35.3 .......
je nachdem......
==> Übrigens gibt es hier von Silke Uhlendahl auch ein Webinar für Abrechnung, war sehr wertvoll für mich http://www.isolde-richter.de/seminare-u-...g-webinar/
Hallo Corinna,
hab vielen Dank für deine Antwort! War mir halt unsicher, ob ich die osteop. Ziffern rein rechtlich abrechnen darf, ohne Osteopathin zu sein... Aber das "analog" entschärft die rechtliche Zwickmühle hoffentlich
Danke auch für den Tipp bzgl. Webinar, dafür ist mein Net-Anschluss vermutlich zu langsam
LG, Anne
Das analoge Abrechnen ist ganz legitim und die Versicherungen akzeptieren das auch. Wär sonst schlimm, da vieles, was wir machen, ja nicht im Leistungskatalog steht, wie eben die Cranio, oder Dorntherapie, oder bestimmte Massagen, Spagyrik etc.
Ich bin auch keine Osteopathin.