Aber meine Eingangsfrage leider noch nicht. Ich wiederhole sie nochmal:
Gentechnik ist m.W. bei Bioprodukten generell verboten
(abgesehen von dem 5%-Anteil bei EU-Bio-Produkten bzw.der Gen-Milch)
Unterschiede Anbau-Verbände - EU-Öko-VO bzgl. der Gentechnik:
Anbau-Verband: Verbot bei Backwaren, bei Saft z.T. erlaubt (je nach Verband).
EU-Öko-VO: Enzyme und natürliche Aromastoffe erlaubt.
Das habe ich doch sicherlich falsch verstanden, notiert o.ä.:
Wieso ausdrücklich "Verbot bei Backwaren" wenn es doch prinzipiell verboten ist?
Und darf Saft aus Anbau-Verband gentechnisch beeinflusst sein?
Bei EU-Öko-Produkten sind gentechnisch veränderte Enzyme und nat. Aromatoffe erlaubt. Okay, das kann ich mir so vorstellen.
Hoffentlich findet sich jemand, der mir weiterhilft.