Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Notfallversorgung
#1
Vor kurzem hat man mir gesagt, dass ein Heilpraktiker bei einem Notfall zwar die Dauerkanüle legen darf, aber keine Kochsalzlösung mehr geben dürfe, weil es die Laborwerte verfälschen würde, oder aber bei einem evtl. Herzinfarkt sogar belastend wäre. Wie halte ich dann allerdings die Kanüle frei, bis der Rettungsdienst kommt?
Auch hat man mir gesagt, man dürfe keine Notfallmedikamente mehr verabreichen, ohne vorher einen speziellen Kurs (Kostet ja nur ca. 300€) dafür abgeschlossen zu haben. Der normale Kurs innerhalb der schulischen Ausbildung würde nicht gelten. Und man müsse noch zusätzlich zu dem Notfallmedikamentenkurs einen Erste-Hilfe-Kurs machen.
Demnach dürfe man als Heilpraktiker im Notfall ohne diese Kurse nur noch die lebenserhaltenden Funktionen stützen, wie jeder Laie auch.
Kennt sich jemand aus, welche Notfallmedikamente denn eigentlich noch zugelassen sind?
Weiß darüber jemand etwas genaues? Ich bin in Baden-Württemberg und habe aber in meiner Literatur nichts darüber gefunden. Erstmaßnahmen werden immer mit einer Kanüle ergänzt oder sogar mit einer Infusion.
Antworten Zitieren
#2
Liebe Clarice,

dies ist ein schwieriges Thema, wo ich schon öfters Diskussionen hatte mit RA usw., bin auch in Baden Württemberg und habe noch nichts gefunden.

Als Heilpraktiker macht man nur ein Erste Hilfe Kurs. Ich selber bin ausgeb. Sanitäter und darf keine Kanüle legen bzw. Kochsalzlösungen etc. geben, dies darf nur ein Rettungsassistent oder ein Arzt. (Doch wir haben ja eine Ausbildung als Arzt jedoch nicht schulmedizinisch, deshalb gibt es immer wieder Diskussionen)

Wir haben hier Sven, der ist Ausbilder in diesem Bereich, er gibt immer Freitags Kurs über Notfallmedizin. Er überprüft genauer was wir machen dürfen, da ich ihn schon darauf angesprochen habe.

Den eigentlich lernen wir ja in unserer Ausbildung Kanüle legen. Ferner ist es auch mit anderen Dingen im Notfall schwierig, da man z.B. bei manchen Instrumente auch das MPG Medizinproduktegesetz giltet, sonst darf man es nicht anwenden, wenn man diese Ausbildung nicht hat. z.B. Blutzucker, EG, Defi.

Wenn wir nur Erste Hilfe-Kurs haben, dann wäre es eigentlich so, dass wir nur das tun dürfen wie jeder Ersthelfer auch. Ich selber als Sanitäter darf nichts legen, nur vorbereiten.

Habe auch schon Kollegen gefragt, jeder meint immer wir dürfen im Notfall nur als Ersthelfer erste Hilfe leisten.
Doch hinterher wird gejammert, wenn ein Heilpraktiker nur Homöopathie im Notfall gibt, vorrausgesetzt er ist darin ausgebildet. - Sorgfaltspflicht.

Allerdings hat Sven schon gesagt, dass es den Kurs über Notfallmedikamente gibt und er ihn empfehlen kann.

Ich hoffe, ich konnte Dir einwenig weiterhelfen, kannst mich auch gerne pers. Anschreiben



Antworten Zitieren
#3
Also, in Sachsen gelten HP's als medizinisches Personal. Da wird geprüft, ob wir:
1. einen venösen Zugang legen. (Verweilkanüle)
2. 0,9%-NaCl-Lösung als Infusion anhängen, außer bei Kontraindikation wie Herzinfarkt. Da sollen wir eine 10 ml-Spritze mit NaCl-Lösung aufziehen und den Zugang tropfenweise freihalten.

Die Notfallmedikamente sind mir jetzt nicht klar, welche meinst Du? Dexamethason und Epinephrin oder andere?
Liebe Grüße, Antje
Antworten Zitieren
#4
Hallo Clarice,

ich würde jemanden fragen, der sich mit den Sachen genau auskennt, die bei deinem zuständigen GA erwartet werden.

Hab auch schon die Erfahrung gemacht in der Prüfungsvorbereitung, dass das nicht einheitlich ist.
Es nervt gewaltig aber was willst du machen.
Ich kann mich auch nicht an meinen beruflichen Kompetenzen in der Pflege orientieren sondern muss das abspeichern, was die da in der Prüfung hören wollen.

Im Notfall darf ich z.B. in der Prüfung nichts geben, was der Patient an verschreibungspflichtigen Mitteln bei sich hat.
Das wollen die so hören.
In der Praxis würde ich das natürlich machen im Fall von z.B. einer anaphylaktischen Reaktion oder einem bewußtlosen Patienten im Unterzucker oder Nitro Spray bei Angina pectoris wenn der Kreislauf stabil ist.
Das würde ich auch machen, ohne dass ich HP bin.

Genauso interessant finde ich das mit der 10 ml Spritze, was Antje geschrieben hat.
Man kann auch eine Infusion so einstellen, dass sie nur tropfenweise läuft wenn man sich damit auskennt.
Wahrscheinlich auch ein typisches Beispiel dafür, was an einem bestimmten Prüfungsort erwartet wird.

Wie das mit diesen Notfallmedikamenten ist, die aus der Verschreibungspflicht raus sind, weiß ich auch nicht.
Vielleicht wird das auch unterschiedlich gehandhabt.
Auf jeden Fall ist kein HP dazu gezwungen, die auf Lager zu haben, wenn er nicht bestimmte Therapieformen anwendet.
Er kann sie aber haben wenn er will, hab ich kürzlich gelernt.

LG
Antje
Antworten Zitieren
#5
Vielen Dank! Ein wenig hat es mir schon geholfen, denn ich war überrascht, als ich das gehört habe, weil bei uns in der Schule vor ein paar Jahren es noch so selbstverständlich erwähnt wurde, dass man in einem Notfall eine Kanüle legt und mit Kochsalzlösung frei hält.... Und man dann je nach Fall Adrenalin gibt, und dann noch dies und jenes geben kann... Da war von speziellen Kursen nicht die Rede, nur dass man dann bei der Amtsärztin das Rezept holen soll...
Es ist schon schwierig, weil es keine einheitlichen Regelungen gibt.
Aber der Tipp, das zu sagen, was sie in der Prüfung hören wollen ist schon gut.
Das reicht zumindest mal bis zur Mündlichen und ich hoffe nicht, dass ich dann am nächsten Tag einen Angina Pectoris Fall vor mir auf der Straße liegen habe Wink.
Ich würde da aber auch nach dem Nitrospray suchen!Angel Selbst wenn's verboten ist (alle Prüfer bitte weghören...) !
Die Idee mit der Spritze ist gut. So kann man tropfenweise auch schon was bewirken.

Vielen Dank nochmals.
Antworten Zitieren
#6
(15.04.2013, 08:20)Rumpelstielzchen schrieb: ...darf nur ein Rettungsassistent oder ein Arzt. (Doch wir haben ja eine Ausbildung als Arzt jedoch nicht schulmedizinisch, deshalb gibt es immer wieder Diskussionen)

...

Nein, wir haben keine Ausbildung als ARZT! Das sollten wir auch wirklich nicht verwechseln. Wir lernen den Heilpraktiker und erwerben uns medizinisches Grundwissen, keinesfalls könnte das mit dem Wissen oder Studium eines Arztes verglichen werden, ganz gleich, ob ich mit dem, was Ärzte tun, wie sie ihre Anamnesen stellen usw. einverstanden bin.

Ich finde schon, dass wir das auseinander halten sollten.

Liebe Grüße

Julia
Der Weg ist das Ziel, deswegen lasst uns einfach unserem Weg folgen!
Antworten Zitieren
#7
(15.04.2013, 08:20)Rumpelstielzchen schrieb: Als Heilpraktiker macht man nur ein Erste Hilfe Kurs. Ich selber bin ausgeb. Sanitäter und darf keine Kanüle legen bzw. Kochsalzlösungen etc. geben, dies darf nur ein Rettungsassistent oder ein Arzt. (Doch wir haben ja eine Ausbildung als Arzt jedoch nicht schulmedizinisch, deshalb gibt es immer wieder Diskussionen)

Rettungssanitäter und Heilpraktiker darfst du nicht vergleichen.
Aufgrund seines Status ist der Sanitäter auf den Assistenten angewiesen (zumindest was Kompetenz und Verantwortung angeht; dies mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, aber da du diesen Unterschied kennst, gehe ich davon aus, dass es bei dir ebenso ist).

Warum sollte ein Heilpraktiker keine Kanüle legen dürfen? Darin wird er ausgebildet und es wird in der Prüfung abgefragt.
Es gibt einige Medikamente, die der HP in einer Therapie i.v. verabreichen kann, also ist er dazu berechtigt.

In einem Notfall ist man dazu verpflichtet, die Maßnahmen durchzuführen, die man beherrscht!
Von einem HP, der in seiner Praxis NIE invasive Maßnahmen durchführt, kann man nicht erwarten, dass er im Notfall plötzlich eine Kanüle legt - von einem HP, der dies ständig macht, kann man das sehr wohl erwarten.

Schließlich übt der HP Heilkunde aus!

Antworten Zitieren
#8
Danke Lindalu für Deine Ausführung.

Ja ich sollte es wirklich nicht miteinander vergleichen. Mich würde mal wirklich interessieren, was wir als Heilpraktiker im Notfall machen dürfen, denn bei einem Einsatz bin ich dann auf der einen Seite Sanitäter und auf der anderen Heilpraktiker.
Als Heilpraktiker und auch als Sanitäter sollte man auch die Maßnahmen durchführen, welche man beherrscht,(da bin ich gleicher Meinung ) jedoch genau da gibt es dann immer wieder Diskussionen und zwar deshalb:

Im Einsatzfall bin ich dann Sanitäter, doch wenn ich mein Heilpraktiker habe und beherrsche dann Kanüle zu legen, sollte ich dies ja auch im Einsatz tun. Doch da wird man dann in die Schranken gewiesen und auf Ausbildung hingewiesen (kein RA usw., sondern nur Sanitäter, egal ob man HP ist).

Deshalb interessiert mich die Gesetzeslage in diesem Bereich, habe noch nichts gefunden.

Sven macht hier Notfallausbildung bei Isolde, er wollte sich mal darum kümmern, denn es zählt ja auch das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz für Notfallpräparate usw.

Antworten Zitieren
#9
(17.04.2013, 08:28)Rumpelstielzchen schrieb: Deshalb interessiert mich die Gesetzeslage in diesem Bereich, habe noch nichts gefunden.

Ich habe mal im Internet ein Gutachten gefunden, bei dem es um den Stand von Heilpraktikerin im Rettungsdienst geht.

Hier ist es auch schon Smile Gutachten: Inwieweit sind Heilpraktiker im Rettungsdienst einsetzbar und welche Handlung- und Weisungsbefugnisse stehen ihnen zu?
Antworten Zitieren
#10
Die gestzliche Regelung kenne ich nicht aber ich habe schon erlebt, wie es in der Praxis gehandhabt wurde.
Da wurden einfach die Sachen, die über die normale Arbeit hinausgingen und in den HP Bereich fielen mit dem Chef abgesprochen und dann war das in Ordnung.
Wenn das gewünscht ist, dass du Arbeiten außerhalb deines normalen Arbeitsbereiches übernimmst, warum sollten die das nicht absegnen.
Ausnahme ist sicher, wenn du anderen dadurch in den Füßen rumstehst oder deine eigentliche Arbeit nicht mehr erledigen kannst.

LG
Antje
Antworten Zitieren
#11
Danke liebe Lindalu, da war alles enthalten, was von Bedeutung ist und mir weiterhilft.
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: