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Hallo Manfred,
heute kamen wir in unserer Schulung auch auf die Homöopathie zu sprechen.
Im Bereich der Gesetzeskunde, geht es auch um die Verschreibung von homöopathischen Mitteln..
Hier wird ja gesagt, dass Schlafmohn und Opium ab D4 bzw. D6 verordnet werden darf.
Gibt es hier noch andere Ausnahmen, die z.b. das BTMG betroffen und die Homöopathie. Z.B. Gelsemium....???
Vielleicht hast du da Infos für uns.....
DANKE
LG Andrea
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11.06.2013, 07:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2013, 06:21 von Manfred Nistl.)
Liebe Andrea,
das haben wir gestern Abend im Homöopathiekurs auch angesprochen.
Das ergibt sich aus den jeweils geltenden aktuellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen.
Soweit ich weiß, sind für Deutschland die jeweils aktuellen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) maßgebend und die entsprechenden Verordnungen dazu, insbesondere die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV).
Nach meiner Information sind die darin genannten Arzneimittel bis einschließlich D4 verschreibungspflichtig und Opium bis zur D5, also erst ab D6 frei zugänglich. Im Zweifel aber bitte direkt nachfragen, evtl. bei einem Apotheker.
Ich rate grundsätzlich davon ab, als Heilpraktiker mit derartig niedrigen Potenzen bei Betäubungsmitteln und anderen toxischen Substanzen zu arbeiten. Mit einer D20, C30 oder C200 sind wir diesbezüglich auf der sicheren Seite und die beabsichtigten Heilwirkungen lassen sich gut erzielen.
Liebe Grüße
Manfred
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Der Sohn von meinem Lebensgefährten hat die Empfehlung bekommen Morphium in einer 200er Potenz zu nehmen. Darf ich das bestellen?
Laut meinem Kenntnisstand fällt das doch unter das BTM oder??
LG Katrin
LG Katrin
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Liebe Karin,
das sollte in C200 kein Problem sein.
Darüber sollte der- oder diejenige Bescheid wissen, der/die die Empfehlung ausgesprochen hat.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand liegen die Grenzen in Deutschland für Homöopathische Heilmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen bei D6.
Viele Grüße
Manfred
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Hallo Katrin,
lies mal bei Isolde im Gesetzesskript nach, da steht es genau aufgeschrieben, was wir dürfen und was nicht.
LG
Antje
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Danke für eure Antworten Manfred und Antje,
bei Isolde habe ich eben gelernt, dass man nur Opium und Schlafmohn ab D4 bzw. D6 verordnen darf. Über Morphium habe ich nichts gefunden.
Aber ich werde am besten mit derjenigen sprechen, die die Empfehlung ausgesprochen hat.
Danke. LG Katrin
LG Katrin
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Hallo Katrin,
Zitat aus Isoldes Skript:
"Unter das BtMG fallen Substanzen wie Opium, Morphium, Cannabis und Kokain. Sollten Sie wissentlich oder irrtümlich ein Medikament verordnen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, so machen Sie sich strafbar."
Das würde ich auch machen, denjenigen ansprechen, der das empfohlen hat.
LG
Antje