nach meinem vergangenen Telefonat mit dem zuständigen Gesundheitsamt (Solingen) für die Überprüfung bin ich etwas hellhörig geworden bzgl. der Anwendung des Medizinproduktegesetzes (MPG) bzw. der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Zwischen den Zeilen war unschwer zu erkennen, dass wohl einige im März wegen dessen Unkenntnis die mdl. Prüfung nicht bestanden haben.
(Und damit meine ich nicht die Kontrolle des CE-Kennzeichens auf dem Blutdruckmessgerät und der Hinweis, dass dies alle 2 Jahre gewartet werden muss).
Nun bin ich am Recherchieren nach der aktuellen Fassung und bin auf folgendes gestoßen:
Medizinprodukte-Betreiberverordung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
MPG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
beides Originalseite: http://www.gesetze-im-internet.de
Zudem eine Fassung eines Leitfadens der Betreiberverordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns: http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokument...rdnung.pdf
Originalseite: http://www.kvb.de
Habt Ihr Erfahrung mit der MPBetreiberverordung?
Aktuelle Fassung?
Wäre der Leitfaden aus Bayern auch auf andere Bundesländer anwendbar?
Für Eure Hilfe und Tipps bin ich Euch dankbar.
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Gesi
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Gesi
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Glück ist ein Parfüm, das du nicht auf andere sprühen kannst,
ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen.
Ralph Waldo Emerson