Zurzeit erreichen uns täglich zahlreiche Fragen zu einer „Petition Grundrecht auf Gesundheit“.
Unter Bezugnahme auf die EU-Verordnung 1924/2006/CE (Health Claims) fordern unbekannte Initiatoren zur Unterzeichnung einer „Petition" auf. Das Kuriose: Sie beziehen sich auf eine EU-Verordnung, die bereits 2006 in Kraft getreten ist und sehen Bedrohungen für naturheilkundliche Arzneimittel - dabei bezieht sich die Verordnung auf Lebensmittel.
Die Petition vermittelt den Eindruck, es drohe ein baldiges Verbot von naturheilkundlichen Arzneimitteln. Dem ist aber nicht so. Mehrere Fachgesellschaften und Institutionen, darunter die Carstens-Stiftung, die Hufelandgesellschaft und der BDH stellen dies nun richtig.
Die EU-Verordnung 1924/2006/CE betrifft ausschließlich Lebensmittel und keine Arzneimittel. Homöopathika, Phytotherapeutika, Präparate der anthroposophischen Medizin u.ä. werden also von dieser Verordnung nicht berührt, weil sie in Deutschland als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel gelten.
Die Verordnung ist zudem bereits 2006 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.carstens-stiftung.de
Hufeland-Gesellschaft.
HIER finden Sie den Text der EU-Verordnung.