ich möchte hier eine von mir in der Schulung gestellte Frage noch einmal aufgreifen. Dazu stelle ich jetzt eine Behauptung auf und bitte euch darum, sie mit zu widerlegen oder zu bestätigen, weil ich aufgrund meiner Lernunterlagen zu diesem (falschen??) Schluss komme:
Der Heilpraktiker darf in die Mundhöhle schauen, wenn dies einer reinen Inspektion, z.B. um die Oberfläche und Farbe der Zunge anzusehen, entspricht.
Nun bin ich sehr gespannt, ob es auch Befürworter gibt.
Lucy