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sind wir strenger als streng?
#1
Hallo zusammen,

ich möchte hier eine von mir in der Schulung gestellte Frage noch einmal aufgreifen. Dazu stelle ich jetzt eine Behauptung auf und bitte euch darum, sie mit zu widerlegen oder zu bestätigen, weil ich aufgrund meiner Lernunterlagen zu diesem (falschen??) Schluss komme:

Der Heilpraktiker darf in die Mundhöhle schauen, wenn dies einer reinen Inspektion, z.B. um die Oberfläche und Farbe der Zunge anzusehen, entspricht.

Nun bin ich sehr gespannt, ob es auch Befürworter gibt.
Liebe Grüße,
Lucy
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#2
Liebe Lucia

von mir ein: JA, warum auch nicht? Cool

Liebe Grüße
Sonja
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#3
Von mir ein Nein, da es dem Heilpraktiker strikt verboten ist, die Mundhöhle zu untersuchen. Und da sich die Zunge in der Mundhöhle befindet - nein!
Dies ist dem Zahnarzt vorbehalten. Also zumindest würde ich es so in der Prüfung sagen!

Oder der Patient streckt die Zunge weit heraus - dann ist sie ja nicht in der Mundhöhle! Big Grin
Herzliche Grüße Heart
Carmen

Soviel du auch wandern magst,
du musst schließlich doch zum Selbst zurückkehren,
warum also nicht hier und jetzt im Selbst verweilen?
Ramana Maharshi





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#4
Von mir ein nein, ich würde nicht sagen das ich mir die Mundhöhle anschaue, sondern die Wangenschleimhaut und die Rachenschleimhaut. Die darf ich nämlich Wink

Das Du dann nebenbei einen Blick auf die Zunge wirfst, kannst Du ja nicht unterdrücken als geübter Diagnostiker Big Grin oder aber Du bittest den Patienten die Zunge schön weit heraus zu strecken, so wie Carmen schon gesagt hat. Das machst Du ja eh, damit Du den Rachen und die Mandeln fein sehen kannst.

Also immer eine Frage der Definition. Grundsätzlich haben wir HPs in der Mundhöhle nix verloren, die darf nur der Zahnarzt behandeln.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#5
Jetzt mal eine blöde Frage von mir:

Zu welchem Zeitpunkt in meiner Ausbildung lerne ich solche Dinge, wie dass ich nicht die Mundhöhle anschauen darf???Huh

Bin immer wieder erstaunt über so viele Rechte und Pflichten und Regeln....bin zwar noch ganz am Anfang, aber habe immer die Angst, ich verpasse was wichtigesBlush

Grüße Jessy
"Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann."

Patenkind von YvonnegeHeart
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#6
Hallo Jessy,
meist zu dem Zeitpunkt wenn es um Gesetzeskunde,Heilpraktikergesetz und Infektionsschutzgesetz geht.Die Schüler sind dann so weiter fortgeschritten im Lernstoff!

Herzliche Grüsse
Werner,noch ohne Signatur.Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#7
Alles klar....
danke.
also muss ich mir in dem Fall jetzt noch keine Gedanken machenBlush
"Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann."

Patenkind von YvonnegeHeart
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#8
Hallo ihr Lieben,

ihr dürft schon in die Mundhöhle schauen.

Zitat:

Zahnheilkunde
Die Zahnheilkunde ist dem Heilpraktiker nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde verboten. Die Ausübung der Zahnheilkunde ist nach § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes definiert. „ Die Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. “

Der Begriff der zahnärztlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse ermöglicht dem Heilpraktiker durchaus die Behandlung einer Glossitis oder Stomatitis, wenn diese nicht als Folge z.B. einer Prothese oder einer Zahnfehlstellung zustande kommen.

Quelle:
.pdf   ca-01-05-rechtlicher-status-des-heilpraktikerberufes-final.pdf (Größe: 230,85 KB / Downloads: 40)

Liebe Grüße
Sonja
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#9
Hallo Sonja, Gini und die anderen,

vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt eure Sichtweise mit zu teilen und Sonja hat sogar den Gesetzestext eingestellt. (Das hätte ich eigentlich machen müssen Undecided ). Danke für den Link und dieses Zitat!

Wichtig ist mir was für die Prüfung gilt. Und ich denke, es geht darum, wie das "Feststellen" definiert werden muss.

LG
Lucia
Liebe Grüße,
Lucy
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