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Praxisgründung im Nebenerwerb
#1
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass ich hier mit meiner Frage richtig bin.

Ich bin nun so weit, dass ich meine HP-Praxis eröffnen möchte.
Aber anfangs erst mal als Nebenerwerb, wenn man das so nennen kann.
Wer weiß, ob das so überhaupt möglich ist?
Der Hauptgrund ist für mich, dass ich mir anfangs nicht die Krankenkassenbeiträge leisten kann.

LG Katja
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#2
Hallo Katja,
normalerweise dürfte das kein Problem sein. Du musst einen Antrag auf Gewerbeaufnahme bei deiner zuständigen Gemeinde stellen oder beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ausfüllen. Dort wird entschieden, ob die Kleinunternehmer-Regelung für dich in Frage kommt. Am besten du lässt dich diesbezüglich mal von nem Steuerberater beraten, den wirst du sowieso brauchen!
Viel Erfolg und liebe Grüße
Anja
Trenne dich nie von deinen Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#3
Hallo,

ist man als HP nicht Freiberufler?
Dann bedarf es doch keiner Gewerbeanmeldung. Ausser Du verkaufst auch Produkte, das wäre Gewerbe.
Dann wäre, soviel ich weiß beides möglich, aber eventuell umständlich von der Buchführung her.
Gewerbe für die Produkte, dann vielleicht sogar Kleinunternehmerregelung.
Freiberufler für HP-Tätigkeiten.
Vorteil wäre die Ausnutzung der Freibeträge.
Nachteil, zwei Buchführungen, was ich persönlich nicht so ganz als Nachteil empfinde.

Hier sind doch auch praktizierende HP's unterwegs. Könnt Ihr dazu was konkretes sagen, auch wenn es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiede geben sollte?

Vielen Dank.
Viele Grüße
Markus

Skype-Name: Lesefaul2010

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#4
Hallo miteinander,
kurzes Statement hierzu:
Die Ausübung der Heilkunde als HP erfolgt "freiberuflich", dh. es ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, jedoch eine Anmeldung der Praxisausübung beim zuständigen Gesundheitsamt.
Für jede selbständige HP-Praxis ist eine Berufshaftpflichtversicherung angeraten!
Probleme mit der parallelen Ausübung einer Heilpraxis mit einer unselbständigen Ausübung eines anderen Berufes sehe ich nicht, da das noch in der 1 DVO zum HPG ( 3 2 Abs. 1h) aufgeführte Verbot - weil verfassungswidrig - nicht anwendbar ist.
Zu beachten sind jedoch noch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, über die man sich über die" Deutsche Rentenversicherung Bund" informieren kann und sollte.
Achten sollte man auch auf die Regelung in § 3 HPG, wonach die Heilkunde nicht "im Umherziehen" ausgeübt werden darf. Bei einer "nebenberuflichen" Ausübung einer HP-Praxis bietet sich daher zunächst einmal eine sog. "Hausbesuchspraxis" an, bei der Hausbesuche auf ausdrückliche (telefonische/EMail-) Anforderungen der Patienten durchgeführt werden.
Viel Glück und Erfolg für die Praxiseröffnung wünscht
Horst
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#5
ob Kleinunternehmer, Freiberufler oder nicht entscheidet letzten Endes das Finanzamt. Hab mich da letztens schon erkundigt. Das Anmeldeformular (also der Antrag auf eine Gewerbeanmeldung bzw. freiberufliche Tätigkeit) ist das selbe. Je nach dem, in welchem Umfang man den Beruf ausüben möchte, was man alles mit reinnimmt in die Berufsbezeichnung usw. ist entscheidend für ein Urteil des Finanzamts. Eine separate Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist anfangs nicht zwingend notwendig. Eine Berufshaftpflichtversicherung braucht man natürlich immer und die Vorschriften des HPGs gelten unangefochten. Einzelheiten kann dir der Steuerberater nennen und Ratschläge/Erfahrungsberichte von praktizierenden HPs wären natürlich auch mal interessant :-)
Trenne dich nie von deinen Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#6
Danke für eure Antworten.
Ich habe gerade auf dem Formular vom Gesundheitsamt gelesen, dass ich auch ein "Kreuz im Nebenerwerb" setzen kann.
Ja und wegen der Versicherungspflicht werde ich morgen mal direkt bei der Krankenkasse anfragen.

LG Katja
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#7
Hallo Zusammen,

ich nehme einfach mal diesen alten Thread auf, da ich ähnliche Fragen habe...
Gestern habe ich bei der Steuererklärung gelernt, dass ein Lohnsteuerhilfeverein nicht für mich tätig werden kann, sobald ich selbständig bin. Selbst wenn ich Vollzeit Angestellte bin und eine Praxis erstmal nur als Nebenerwerb (Anmietung von Praxisräumen an 1-2 Tagen/ Abenden - noch nicht konkret) machen würde. Also wäre auf jeden Fall ein Steuerberater erforderlich.

Wie habt Ihr das gemacht? Einkünfte erwarte ich erstmal nicht - aber Kosten hat man ja trotzdem, wenn man Praxisräume anmietet. Und dann kommt noch dazu - sobald man nicht nur HPP sondern auch noch Autogenes Training und/ oder Progressive Muskelentspannung anbietet, sind das zwei unterschiedlich besteuerte bzw. anmeldungstechnisch relevante Tätigkeiten, wenn ich das richtig recherchiert habe.

Frage: wirklich direkt ein Steuerberater oder erstmal einen Termin beim Finanzamt machen? Und - hat jemand eine Ahnung, was in solchen Fällen ungefähr ein Steuerberater kostet? Da ja die Haupteinkünfte aus dem Vollzeit-Job sind wird das sicherlich teuer...Huh Ist auch noch nicht dieses Jahr fällig, aber nach den Infos von gestern habe ich das im Kopf.

Danke schön...
LG
Monika
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#8
Hallo Monika,

wenn du Einkünfte aus verschieden besteuerten (Freiberufler, Angestellte, Gewerbetreibend) erzielen wirst, würde ich auf alle Fälle einen Steuerberater beauftragen.

Die Kosten für Steuerberater variieren erheblich von 60 € im Monat pauschal plus Kosten für den Jahresabschluss bis zur Abrechnung jeder einzelnen Frage ist alles möglich.
Tipp: verschiedene Berater anfragen!

Ich habe von Anfang an in einen Steuerberater investiert und habe so immer aktuelle Beratung und mit der Steuererklärung keinen Stress.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#9
Ganz oft sind die beim Finanzamt aber auch supernett und helfen weiter Smile
Ansonsten gebe ich Silke recht: bei mehreren verschiedenen Abrechnungen würd ich auch einen StB einschalten.
Wahr ist, was dein Herz berührt Heart


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#10
Danke... ich fürchte, ich werde dann nächstes bzw. übernächstes Jahr nicht drum herum kommen... :-(
LG
Monika
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#11
Stimmt Chania, so wie Corinna hier schreibt,
so wurde mir auch schon berichtet, dass eine Finanzbeamtin bei persönlicher Vorsprache auch eine recht vereinfachende Auskunft gab....

Irene
Der Weg ist das Ziel...........
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#12
Wenn es soweit ist, geh' ich einfach mal zum Finanzamt und frage... auch in Köln gibt's da nette Mitarbeiter :-)
Aber wahrscheinlich kommt man um den Steuerberater nicht drum herum. Aber - es dauert ja noch. Erst mal lernen, lernen, lernen....
LG
Monika
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