meine Frage ist nicht unbedingt prüfungsrelevant, glaube ich , aber es interessiert mich, wie erfolgsversprechend das Geltendmachen von Impfschäden wirklich ist!
Angenommen, ich stelle später fest, dass ein Patient nach einer Impfung an einer Neurodermitis erkrankt ist! Da das ein bleibender Schaden ist, würde das ja meldepflichtig werden, was passiert dann weiter? Müßte der Patient aktiv werden? Ich stelle mir das so vor, dass dann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden müßte, und ein jahrelanger Rechtsstreit in Gang kommt, bei dem jede Partei erklärt, dass die Meinung der anderen falsch sein muß ;-)! Und wäre eine Neuro überhaupt als Impfschaden anerkannt, ich höre dann schon das Argument, dass das ja zumindest latent schon seit Geburt besteht, und die Impfung damit gar nichts zu tun hat! Wie direkt muß da ein Zusammenhang sein(Impfung-Schaden), damit die Chance überhaupt besteht, dass das anerkannt wird?
Neugierige Grüße
Alex