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Frage zum Geltendmachen von Impfschäden
#1
Hallo,
meine Frage ist nicht unbedingt prüfungsrelevant, glaube ich Smile, aber es interessiert mich, wie erfolgsversprechend das Geltendmachen von Impfschäden wirklich ist!

Angenommen, ich stelle später fest, dass ein Patient nach einer Impfung an einer Neurodermitis erkrankt ist! Da das ein bleibender Schaden ist, würde das ja meldepflichtig werden, was passiert dann weiter? Müßte der Patient aktiv werden? Ich stelle mir das so vor, dass dann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden müßte, und ein jahrelanger Rechtsstreit in Gang kommt, bei dem jede Partei erklärt, dass die Meinung der anderen falsch sein muß ;-)! Und wäre eine Neuro überhaupt als Impfschaden anerkannt, ich höre dann schon das Argument, dass das ja zumindest latent schon seit Geburt besteht, und die Impfung damit gar nichts zu tun hat! Wie direkt muß da ein Zusammenhang sein(Impfung-Schaden), damit die Chance überhaupt besteht, dass das anerkannt wird?

Neugierige Grüße
Alex
Ich bin nicht zickig!! Ich bin emotional spontan!!Tongue

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#2
Wie das technisch abläuft, kann ich Dir leider nicht sagen, aber ich denke, so einen Impfschaden zu beweisen wird schwierig. Kommt wahrscheinlich drauf an, wie schnell er auftritt und wie gut man es zuordnen kann. Ich denke, viele Impfschäden werden gar nicht als diese entdeckt. Sad

LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#3
Hallo Alexandra

kennst du diese Seite schon?

http://lsjv.rlp.de/gesundheit/impfkommis...-zu-sagen/

Startseite: http://lsjv.rlp.de/

Die hatte ich mir damals mal gespeichert und dort findest du schon einige Infos.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#4
Hallo Petra,
nein, die kannte ich noch nicht! Dankeschön!

Die Auslegung scheint ja doch recht großzügig zu sein!
LG
Alex
Ich bin nicht zickig!! Ich bin emotional spontan!!Tongue

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