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Hier mal die Gesetzesgrundlage aus dem BGB:
"§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Das Tierschutzgesetz ist hier dann das passende Gesetz. Hier seien jetzt nur § 6 und die dazugehörigen Straf- und Bußgeldnormen § 17 und § 18 genannt. Ich zitiere das jetzt nicht, weil mir schon schlecht beim Lesen wird.
LG Anja
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Danke Anja, für den Hinweis !!!!
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Unfassbar, wenn man so einen Beitrag liest und so schrecklich die Bilder, die dabei in einem hochsteigen, die man erst mal nicht so schnell wieder los wird.
Wie schon weiter oben von anderen geschrieben: auch ich bin jedes Mal in großer Sorge, wenn unsere liebe Fellnase mal am Morgen nicht zur üblichen Zeit vor der Tür erscheint oder gar auf Rufe nicht reagiert.
Aber das betrifft ja leider zwischenzeitlich fast jede Tierart.
Vergangene Woche hatten wir eine Mitteilung in unserer örtlichen Zeitung, dass im nahegelegenen Streichelzoo fünf Zwergziegen in der Nacht teilweise mit zahlreichen tiefen Schnittverletzungen gequält und verunstaltet wurden. Die Tiere konnten nicht mehr behandelt werden und mussten getötet werden, um sie von ihren Schmerzen zu erlösen. Von vielen Ortsansässigen wird dieser kleine Zoo tagtäglich mit ihren Kindern besucht, die diese kleinen Ziegen so gerne mochten und alle waren so entsetzt und erschüttert. In dem Fall konnte man gar nicht anders, als sich zu kümmern und nach dem Verantwortlichen zu suchen.
Nun gab es einen ersten Bericht, demnach anscheinend ein psychisch kranker Jugendlicher für die Tat verantwortlich sein soll - was kann man in solchen Fällen nur tun?
Das ist so traurig, da fehlen wirklich alle weiteren Worte ....
Grüße,
Annette