"§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Das Tierschutzgesetz ist hier dann das passende Gesetz. Hier seien jetzt nur § 6 und die dazugehörigen Straf- und Bußgeldnormen § 17 und § 18 genannt. Ich zitiere das jetzt nicht, weil mir schon schlecht beim Lesen wird.
Patenkind von Patrizia

Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora