bei dieser interessanten Fragestellung wird wieder einmal deutlich, dass das gesamte Feld der Humantherapie sich sehr dynamisch entwickelt und von vielen Graubereichen durchsetzt ist. Eine glasklare und von allen akzeptierte Position findet man nur selten (wie eine Perle beim Austernessen).
Dies gilt auch für die aktuelle Frage der somatischen Therapie psychischer Störungen mit Krankheitswert. Daher schlage ich ein Vortasten anhand des § 1 des Psychotherapeutengesetzes vor (der zwar nicht direkt für den HPP gilt, aber trotzdem eine gewisse Klarstellung für Deutschland bringt:
Nach Absatz 3 Satz 1 ist Psychotherapie... "jede mittels wissenschaftlich anerkannter Psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist."
Hier wird die Definition der Methode der Psychotherapie der Wissenschaft überlassen; diese setzt den Schwerpunkt (soweit die Wissenschaftler sich in ihrem Dauerstreit überhaupt einigen können) auf Kommunikation zwischen Therapeut und Patienten und auf Durchführung eines Therapeutischen Rituals.
Die Unterscheidung zu sonstigen Therapiemethoden wird noch verdeutlicht durch den Satz 2, "im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen" (nicht: durchzuführen!). Eine Abklärung also durch einen Arzt oder HP.
Was für die Abklärung gilt, gilt erst recht für die Therapie.
D.h. eine gezielte Beeinflussung körperlicher Störungen darf nicht durch den HPP geschehen, selbst wenn hierdurch eine Heilung/Linderung einer psychischen Störung beabsichtigt ist.
Wenn aber eine gewisse Einwirkung auf den Körper des Patienten zur Durchführung eines psychotherapeutischen Therapieplanes oder zur Durchführung eines therapeutischen Rituals erforderlich oder zielführend erscheint (in Absprache mit dem Patienten), halte ich dies (z.B. Klopfen oder EFT) durchaus für legitim und zulässig.
Nur: Da z.Zt. eh alles kontrovers diskutiert wird, würde ich mit derartige Therapievarianten nicht werben oder öffentlich anpreisen. sondern nur im Behandlungsverlauf als förderlich anbieten.
Interessant ist auch der Satz 3, der den Tätigkeitsbereich des psychologischen Beraters beschreibt. Aber das ist ein anderes Thema ( ich habe euch eh schon viel zu viel zugetextet, sorry).
Fröhliche Grüße
Horst