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Rechnung schreiben
#1
hallo und guten Abend Smile,

ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet und möchte nebenbei noch etwas dazuverdienten. da ich aber nicht angemeldet werden soll oder besser gesagt für die Stunden lohnt es sich nicht.. möchte ich das ganze doch ordentlich abrechnen. meine Frage wäre, kann ich als Kleinunternehmer, gemeldet als Lebensberater auch eine Rechnung für meine Arbeit schreiben, wenn ich zum Beispiel in einen Supermarkt oder als Floristin,.... arbeite. natürlich vorausgesetzt der Arbeitgeber ist einverstanden.
Liebe Grüße
Sandra
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#2
Liebe Sandra,

ich bin nicht ganz sicher ob ich deine Frage korrekt verstanden habe, aber wenn du als Beraterin arbeitest erstellt du eine Rechnung an den Klienten.

Wenn du als Aushilfe als Floristin, Inventurhelferin im Supermarkt oder so arbeitest, dann ist derjenige, der dich beschäftigt für die Abrechnung zuständig und MUSS dich anmelden als geringfügig beschäftigt/ Minijob.

Für den Arbeitgeber bedeutet das: Pauschalbesteuerung auf die Lohnnebenkosten und für dich das du auch als Minijobberin gewisse Rechte hast.

Ohne Anmeldung....schwierig und juristisch gesehen nicht "sauber", denn es entsteht der Verdacht der "Schwarzarbeit".

Ich empfehle dir das mit den jeweiligen Arbeitgebern und deinem und deren Steuerberater zu klären!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Guten Morgen Silke,

Dankeschön für deine Antwort.

Du hast meine Frage richtig verstanden. Danke. Genau das mit der Schwarzarbeit möchte ich vermeiden. Aber mein Arbeitgeber (möglicher) mag mich nicht anmelden. Mein Gedanke daher, kann ich für meine Stunden dann eine Rechnung schreiben. Ich bin bzw. war mir nur nicht sicher ob ich das auch darf, da es ja ein ganz anderes Arbeitsgebiet ist.
Liebe Grüße
Sandra
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#4
Da stellt sich mir die Frage, wie Du Deine Leistung, die Du für einen Floristen erbringen willst, deklarierst. Denn das muss in der Rechnung ersichtlich sein. Bei einem Briefkopf, wo oben Lebensberater steht und als Leistung dann "Blumen binden", hm, da kommt das Finanzamt ins Grübeln. Und einen Briefkopf als Floristin kannst Du nicht machen, denn das hast Du nicht angemeldet. Dein möglicher Arbeitgeber möchte die Sozialversicherung und die pauschale Lohnsteuer sparen, das ist aber nicht zulässig. Solltest Du das "Blümchen-binden" als Gewerbe anmelden wollen, dann stellt sich mir wiederum die Frage der Scheinselbständigkeit. Ich kann Dir nur raten, Dich auf nichts einzulassen, es ist und bleibt ein Minijob. Und der muss angemeldet werden.
LG
Marion top2

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
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#5
Hallo Marion,

ja, du sagst bzw. schreibst es. Nein, ich möchte das alles "sauber" ist und alles ordentlich geregelt ist. Wenn nicht auf Minijob Basis, dann halt nicht.

Auch dir recht herzlichen Dank
Liebe Grüße
Sandra
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