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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ich meine Therapiekenntnisse als HPA (Untersuchungsmethoden, Injektionen, Infusionen geben)
a) in der Familie und
b) bei Freunden und Bekannten anwenden darf?
In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung bzw. in welchem Paragraphen kann ich es finden? Ich würde mich freuen, wenn wenn mir jemand genaue Hinweise dazu geben könnte
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Schau mal ins Strafgesetzbuch §§223-231
§ 223 StGB
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Picksen, stechen, schneiden gehört zur Körperverletzung.
Warum Ärzte oder HP´s das dann trotzdem dürfen schau mal ins Wikipedia unter Körperverletzung. Recht weit unten ist das mal kurz erklärt.
LG Anja
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora