Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zusammenarbeit Labor - Erregernachweis
#1
Liebes Forum,

ich halte hier gerade Informationsmaterial eines sehr sympatischen Labors in der Hand.
Beim Durchlesen stellt sich mir aber doch die Frage, wie das mit dem Erregernachweis ist. Wir dürfen ihn ja nicht führen. Aber wenn ich jetzt eine Stuhlprobe oder einen Vaginalabstrich o. ä. einschicke, dann kann ich hier auf dem "Probelaborzettel" unter "Enteritiserreger" Noro und Rota und Clostridium etc. oder unter "Gastritiserreger" den Helicobacter ankreuzen.

Meine Frage dazu:
Wenn ich den konkreten Verdacht auf einen der o. g. Erreger habe, dann habe ich BV und schicke den Patienten zum Arzt, der dann genau diesen Test bei einem LAbor (oder selbst) durchführt. Ist das so richtig?

Wohingegen ich ein Aromatigramm anfertigen lassen darf, ein Antibiogramm oder Antimykogram aber nicht?

Hilfe... HuhBlush

Vielen Dank schonmal im Voraus!

VG
Lisa
Ich kann, weil ich will, was ich muß. (Immanuel Kant)
www.naturheilpraxis-glatz.de
Antworten Zitieren
#2
Danke, liebe Lisa, für diese wichtige Frage.
Ich habe sie in den Thread rechtliche und juristische Fragen verschoben.
Antwort kommt morgen. Smile
GLG Isolde
Antworten Zitieren
#3
Hallo Lisa,
Deine Frage ist bei mir angekommen. Leider kann ich Dir nur den 1. Teil beantworten (da ich bei den Begriffen Aromatigramm....usw. völlig am Schwimmen bin).

Also: Deine Frage hast Du völlig richtig beantwortet.
Bei einem begründeten Verdacht auf die genannten Erreger besteht das Behandlungsverbot des § 24 IfSG.

Nach der Definition des § 1 HPG erfasst der Begriff "Behandeln" eines Menschen auch "alle Maßnahmen zur Feststellung" einer Krankheit.
Auch § 24 IfSG führt an: "Als Behandeln der Sätze 1 und 2gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit...".

Hast Du aber keinen konkreten Verdacht auf o.g. Erreger, kannst Du zur Abklärung z.B. einer Dysbiose selbstverständlich Abstriche labortechnisch untersuchen lassen.

Um die weitere Frage wird sich ein Fachmann/ eine Fachfrau kümmern.

Liebe Grüße
Horst
Antworten Zitieren
#4
Nach dem vorstehenden Post ist ja schon klar, dass man bei begründetem Verdacht keinen Erregernachweis führen darf.
Wohingegen man bei einem Patienten aber die Darmflora bei Verdacht auf Dysbiose untersuchen darf, da das keine Krankheit ist.


Zu deinen weiteren Fragen:

Antibiogramm:
Labortest zur Bestimmung der Empfindlichkeit von Erregern gegen Antibiotika

Antimykogramm:
Ähnlich wie Antibiogramm, nur wird hier die Empfindlichkeit von Pilzen auf bestimmte Stoffe untersucht.

Aromatogramm:
Hier werden Bakterien oder Pilze auf einen Nährboden gebracht und geprüft, ob die Mikroorganismen gegen ätherische Öle empfindlich sind.

Bei all diesen Verfahren werden Mikroorganismen auf einen Nährboden gebracht und dann geprüft, ob sie gegen bestimmte Stoffe empfindlich sind.

Der HP darf diese vorstehenden Verfahren nicht durchführen, da dazu der Erreger auf einem Nährboden verteilt werden muss. Der HP darf aber nach §§ 44 IfSG nicht mit erregerhaltigem Materila hantieren.

Das heißt, wenn hinsichtlich eines Erregers etwas abgeklärt werden muss, dann wird der Patient dazu zum Arzt geschickt.
GLG Isolde
Antworten Zitieren
#5
Ok, dann ist jetzt alles klar Smile
Dankeschön! Big Grin
Ich kann, weil ich will, was ich muß. (Immanuel Kant)
www.naturheilpraxis-glatz.de
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Zusammenarbeit HP und Event-Agenturen bezüglich Vitamininfusionen Isolde Richter 1 1.108 05.10.2023, 11:15
Letzter Beitrag: carmenher
  Kooperation bzw. andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker Isolde Richter 2 2.670 25.03.2020, 08:37
Letzter Beitrag: Zauberin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: