herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
(03.12.2018, 07:59)Britta Mann schrieb: Hallo in die Runde!
Nun sind ja dieverse rechtliche Bestimmungen (DSGVO und Behandlungsvertrag) Alltag geworden. Oder doch nicht?
Ich habe zwei Frage:
- wo genau bewahrt ihr die unterzeichneten Papiere auf? Kommen die in einen extra Ordner oder in die Kartei?
- wie handhabt ihr es mit langjährigen Patienten, die die Honorare und das THerapieangebot kennen?
Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche eine schöne Adventswoche,
Britta
Hallo Britta,
ja die neuen Bestimmungen sind schon zum Alltag geworden, wobei die Bürokratie immer mehr Zeit im Praxisalltag einnimmt.
Bezüglich Behandlungsvertrag: Du machst ja mit jedem Patienten/Klienten einen eigenen Behandlungsvertrag, der sollte neben den anderen Unterlagen (Anamnese, Befunde, Tests usw.) mit in die Patienten-/Klientenakte. Die Datenschutzeinwilligungserklärung (gemäß DSVGO) für jeden Klienten gehört meiner Meinung nach ebenso mit in jede Akte.
Für die DSGVO-Bestimmungen in der Praxis selbst, also z. B. Verarbeitungsverzeichnis etc. würde ich einen eigenen Ordner anlegen und dort alles aufbewahren.
Gleiches mache ich z. B. auch mit der Fortbildung, da habe ich einen eigenen Ordner angelegt und ebenso ein Verzeichnis, in dem ich jede Forbildung (sogar Fachbücher) eintrage.