Worum handelt es sich, wenn eine Patientin immer vor dem Duschen von null auf hundert zählen muss, dann wieder in Fünferschritten abwärts zählt und erst wenn sie wieder bei Null ist, ohne Angst das Wasser andrehen kann?
Ich hatte bei den unterschiedlichen Möglichkeiten auf Zwangshandlung getippt, weil die Patienten zwar zählt, aber es doch eine Handlung ist. Richtig wäre aber der Zwangsgedanke... Ist das so, weil die Patientin "nur" zählen muss und nichts offensichtliches tut? Irgendwie finde ich den Punkt verwirrend - da es schon ein Zwang ist, weil die Patientin das "immer" tun muss, hätte ich eher auf eine Handlung getippt.
Hoffe, die Rubrik ist richtig...
Monika