Du nimmst mir das vorweg, was ich auch schreiben wollte.
Das Philosophieren über den Denkakt als Handlung, Spontanideen und komplizierte Gedankengänge sind etwas für die "Zeit nach der Prüfung" . Vorher verwirren sie nur und verstellen den Blick auf das Wesentliche:
Zwangshandlung = Handlung /Tätigkeit/Tun, wogegen man sich nicht wehren kann
Zwangsgedanken = Denken/Imaginieren/Vorstellen, wogegen man sich nicht wehren kann.
@Conny und Monika: Bitte beachtet doch auch die wirklich einleuchtende Erklärung, die Savina zusätzlich noch gegeben hat:
Wenn leise zählen nicht möglich, weil Zwang einen dazu verdonnert, LAUT ZU SPRECHEN, dann
ZwangsHANDLUNG, weil "TUN"
Ich drück Dir die Daumen, liebe Ramona
LG
Monika