das ist tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten. Falls genau diese Frage in einer mündlichen Prüfung kommt, dann ist es schon prima, wenn man die Frage genau so auseinandersetzt, wie es hier schon geschehen ist... sagen, wie man eigentlich Zwangshandlungen von Zwangsgedanken unterscheidet und erwähnen, dass die vorliegende Frage die deutliche Abgrenzung aus den und den Gründen gar nicht erlaubt
Ich möchte noch ergänzen, dass Zwangsgedanken auch Gedanken aggressiven Inhalts sind, die sich aufdrängen und die der/die Betroffene als äußerst quälend empfindet. So kann ein Zwangsgedanke z.B. sein, dass eine Mutter beim Wickeln plötzlich den Gedanken hat, ihrem Baby etwas anzutun. Solche Gedanken aggressiven oder zer-und verstörenden Inhalts drängen sich Menschen mit Zwangsgedanken immer wieder auf. Sie wissen um die Unsinnigkeit und empfinden diese sich aufdrängenden (Zwangs)Gedanken als sehr quälend. Zur Ausführung der gedachten Inhalte kommt es sehr selten.
Das Unterscheidungsmerkmal ist bei der obigen Frage also eher inhaltlich (so hätte ich das gesehen). Wenn man nur duschen kann, wenn man vorher gezählt hat, dann wäre es für mich tatsächlich näher an einer Zwangshandlung, auch wenn still gezählt wird. Der Akt des Denkens als Handlung. aber wie gesagt, ich würde das in der Prüfung einfach laut so auseinandersetzen.
Liebe Grüße
Astrid