wurde um Rat gebeten, aber weis nicht weiter, deshalb reich ich das mal an die Gemeinschaft weiter:
Eine Freundin hat bereits den HP,ist aber eher im energetischen Bereich beratend tätig. Feng Shui, Kosmoenergetik, etc....
In wie weit, darf sie in ihrer Werbung (als z.b. kurzgefasstes Leistungsspektrum auf ihrer Visitenkrate) auf ihre beratende Tätigkeit im psychologischen Bereich (im weitesten Sinne ist es das ja, zumindest aus meiner Sicht) hinweisen?
Darf ein HP beispielsweise in sein Angebot schreiben:
- psychologische Beratung
- Naturheilverfahren
oder ist der erste Punkt ausschliesslich den HHP vorbehalten?
Ich steh da gerade ein bisschen auf dem Schlauch....
MfG
Waldgeist