Und zwar ist der HP, dem HPP "übergeordnet".
Da sein Ausbildungsstand über den HPP eben hinaus geht..
D.h auch psychotherapeutisch arbeiten.. Das kann er natürlich bewerben, wenn der Sorgfaltspflicht nachkommt, sich entsprechend weiter gebildet hat..
Beratung und andere Angebote können auch angeboten werden, aber unabhängig!! vom HP und müssen entsprechend ausgewiesen sein.
Da Beratung und Co( Gewerbe, umsatzsteuerpflichtig!!) ja einen andere steuerrechtliche Grundlage haben als die des HPs..( freiberuflich, einfache Buchhaltung, umsatzsteuerfrei).
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter...
Grüße
Nadine