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Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - aber meines Wissens darf ein HP sehr wohl Psychologische Beratung anbieten, warum sollte das finanztechnisch/buchhalterisch getrennt behandelt werden? HPs beraten doch grundsätzlich auch viel, z.B. bzgl. Ernährung, oder Verhaltensweisen, Bachblüten, etc.etc.
Nadine hat aber natürlich Recht insofern, als der HP alles darf, was der HPP darf. Also auch Psychotherapie - und da gehört m.E. die Beratung genauso dazu.
Eine Gewerbeanmeldung braucht man, wenn man Psychologischer Berater ist, OHNE HP oder HPP zu sein.
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