Ich kenne das aus der GOÄ, dass die Rechnung nach Par. 12 sofort fällig ist. In der Praxis räumt man dem Pat. ein Zahlungsziel von 4 Wochen ein (steht aber nicht auf der Rechnung, weil Par. 12 gilt. Um dem Pat aber Zeit zu geben, die Rechnung einreichen und nach Erstattung zahlen zu können, wird es so gemacht)
Wie es nun in anderen Gebührenordnungen steht, weiß ich leider nicht.
Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene