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während der Ausbildung arbeitslos geworden
#1
Hallo,

bis jetzt habe ich die Ausbildung zur Heilpraktikerin neben meiner Vollzeitstelle gemacht (mehr schlecht als recht). Nun kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit bei meiner Arbeitsstelle bleiben. An sich passt mir das ganz gut, weil ich gemerkt habe, dass ich die Ausbildung neben einer 45 Stunden Woche nicht packen kann. Wie sieht es denn nun aus, wenn ich mich arbeitslos melde. Kann man die Heilpraktikerausbildung als Umschulung anmelden? Es geht mir nicht um die Erstattung der Ausbildungskosten sondern eher um das Arbeitslosengeld. Man bekommt das ja nur bezahlt wenn man eine gewisse Anzahl an Bewerbungen in der Woche nachweislich schreibt. Sorry, für die Fragen, aber ich war noch nie arbeitslos. Ich weiß nur, dass ich die Ausbildung nicht schaffe mit einer Vollzeitstelle. Bei meiner alten Arbeitsstelle hat mir mein Chef eine 450 € Stelle angeboten, mehr ist leider auch gesundheitlich nicht mehr drin.

Liebe Grüße
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#2
Hallo

mir erging es ähnlich vor 2,5 Jahren mit Arbeitsloswerden, daher mein Mitgefühl. Ist wirklich nicht angenehm v.a. wenn eine Finanzierungsquelle für den eigentlichen Traumberuf (HP) wegfällt.

Am besten rede mit deinem Arbeitsamt, es kommt drauf an wie die das handhaben, da gibt es wohl angeblich regional Unterschiede.

Allerdings war es bei mir so und ich denke dass ist auch "offiziell" so wg. Umschulung, dass die eigentlich nur eine Anstellung in sozialversicherte Jobs fördern und nicht (wie früher noch die Ich-AG) eine Selbständigkeit, also in unserem Fall Freiberuf. Du sollst halt "im System" bleiben.

Ich musste (und muss immer noch) nebenher auch mich normal bewerben, konnte aber begründen, dass ich nur Teizeit suche, wegen meiner HP-Ausbildung. Ich würde das in deinem Fall auch so machen und etwas auf TZ (sozialversichert) suchen, vielleicht gehen ja bei dir noch 15-20 Stunden, Dann hast du etwas Ruhe vorm AA und hast gleichzeitig noch Zeit genug über für die Ausbildung und Lernen. Der Haken ist allerdings dass du auch nur anteilsmäßig soviel AA-Geld bekommst dann (also wenn du TZ 50% suchst bekommst du für das Jahr auch nur die Hälfte von dem was du sonst als Anspruch hättest).

Oder mach eben den angebotenen Minijob, dann bekommst du auch immerhin vom AA Arbeitslosengeld draufgezahlt und sowieso die SoV- und Renten-Beiträge bezahlt (und nach einem Jahr eben Harz, aber die SoV-Beiträge bekommst du trotzdem noch ...), was ja wichtig ist.

Im Moment habe ich ebenfalls nur einen Minijob und suche weiterhin etwas, was leider sehr schwierig ist. HP bin ich zwar mittlerweile, aber nützen tut mir es noch nichts, da das Kapital fehlt und die Aufbaukurse auch deshalb etwas schleppend vorangehen. Ist halt ein Kampf, aber ich bin sicher am Ende wird er sich gelohnt haben. Shy

Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche und natürlich auch gesundheitlich eine gute Besserung.

Volker
HP und Patient: top2
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#3
Hallo,

was ist denn mit einer Erwerbsminderungsrente statt Arbeitslosigkeit?
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kannst, würde das doch in Betracht kommen, oder?

Liebe Grüße
Nicole
Liebe Grüße aus dem Norden
Nicole blume
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#4
Da musst du mit deinem Fallmanager reden. Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Wochenstundenzahl nicht gleich in ALGII fällst und daher weniger Richtlinien zu befolgen hast.
Aber ein wichtiger Fakt ist die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt. Du musst darlegen, dass dich die Ausbildung nicht daran hindert ein Arbeitsangebot anzunehmen bzw. eine bezahlte Arbeit auszuführen.
Wobei ich in deinem Fall bei dem Wort "krankheitsbedingt" dann davon ausgehe dass du entweder komplett berufsunfähig wirst oder eine Umschulung anstreben musst, falls du krankheitsbedingt nur diese Tätigkeit nicht ausüben kannst. Dann wiederum ist die Frage ob das Amt die Ausbildung zum HP anerkennt. Da gibt es in der Tat schon von Landkreis zu Landkreis Unterschiede, das kannst du wohl nur vor Ort klären.
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#5
Hallo Angelade,
soweit ich weiß, bekommt man eine Umschulung zur Heilpraktikerin nur dann, wenn man vorher einen Beruf im medizinischen Bereich/Gesundheitswesen ausgeübt hat, z.B. Arzthelferin, Krankenschwester uws...
und darin nicht mehr arbeiten kann.
LG
Smile
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