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Hallo,
vielleicht stehe ich mir bei dieser Frage selbst im Weg, doch sie kreist jetzt seit ein paar Tagen in meinem Kopf rum und ich finde keine wirkliche Antwort. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Eben gerade habe ich noch einen anderen Eintrag gelesen, wo die Worte "beratendes Erstgespräch, keine Therapieistzung" drin stand .
Also meine Frage:
Im Rahmen meiner Praxisgründung musste ich mich ja auch mit der steuerrechtlichen Seiten auseinandersetzen. Das Finanzamt unterscheidert zwischen Beratung (umsatzsteuerpflichtig) und Therapie (nicht umsatzsteuerpflichtig).
Wenn jetzt ein Klient mit z.Bsp. Eheproblemen zu mir in die Praxis kommt, ist es ja noch lange keine Therapie, der Mensch also nicht psychisch krank. Insofern wäre meine Maßnahme ja eher eine Beratung , oder? Damit müsste ich in meinem Alltag unterscheiden zwischen Therapie und Beratung??? Und müsste sie gegenüber dem Finanzamt eventuell unterschiedlich erklären?
Das kreist seit 2 tagen in meinem Kopf oder sehe ich hier was völlig falsch??
Danke und LG,
Petra
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Ist eine gute Frage. Bin auch gespannt auf die Antwort.
Ich dachte immer, das macht beim HP keinen Unterschied und wird beides gleich abgerechnet. Denn Beratung kann ja schnell mal in die Therapie rutschen und kann z.T. schwer abgegrenzt werden. Aber Du hast Recht. Beratung ist ja eigentlich gewerblich.
Bei Therapien kenn ich das mit unterschiedlicher Abrechnung. Therapie ist freiberuflich, Energiearbeit/Reiki/etc. gewerblich.
Danke für die Frage. Sehr interessant.
LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
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Hallo Vonny,
ich denke, dass das auch eher die HPPs betrifft, denn zum HP kommt ja in der Regel jemand immer mit einem gesundheitlichen Problem und damit lässt sich ja alles gleich unter einer Diagnose und einer Therapie zuordnen.
Aber beim HPP, denke ich, sieht das anders aus.......
Ich bin auch gespannt auf die Antworten!
LG,
Petra
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Meines Wissens muss man da steuertechnisch keinen Unterschied machen, wenn man HP/HPP ist. Das wäre ja der Wahnsinn und wie soll man oft Beratung von Therapie unterscheiden? Ist ja doch meistens "therapeutische Beratung"
Selbst in der GebüH gibt es dieZiffer "Beratung", und Beratung ist in der Praxis ja auch wichtig.
Energiearbeit ist auch nicht defacto automatisch gewerblich., Ich wende sie ja therapeutisch an.
Nur wenn du EXTRA wirken willst für Reiki, oder andere energetische, NICHTtherapeutische Anwendungen, dann kannst du ein extra Gewerbe dafür anmelden. MUSST du als HP aber nicht zwingend (Therapiefreiheit!). Manche machen das, um das von der HP/HPP-Praxis bewusst zu trennen, das hat dann aber keine steuerrechtlichen Gründe. Und manchen trennen das, weil sie auch noch was verkaufen wollen (Essenzen, NEM, etc.), dann ist die Sache eh klar (Gewerbe).
"beratendes Erstgespräch, keine Therapieistzung" ..... bezieht sich doch auf das ERSTgespräch, eine Art Kennenlern- und Orientierungsgespräch. Das hat sehr wohl mit einer evtl. folgenden Therapie zu tun und muss natürlich nicht gewerblich gesehen/abgerechnt werden.
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Hallo Corinna,
es macht keinen Unterschied, ob Du HP oder HPP bist. Aber ob Du beratend tätig bist oder therapeutisch.
Wie schon gesagt, ein Berater ist umsatzsteuerpflichtig, ein Therapeut, wenn er therapeutisch tätig ist, nicht.
Mein Frage ist eher: Ist man als HPP egal mit welchen Problem der Klient kommt, automatisch, weil man HPP (oder HP) ist, immer therapeutisch unterwegs?
Hat sich darüber noch keiner Gedanken gemacht? Vielleicht interessiert das das Finanzamt auch nicht wirklich?
All das weiß ich aktuell nicht, nur, dass es einen Unterschied zwischen Therapie und Beratung nach dem Steuergesetz gibt.
Umgekeht könnte man auch die Frage stellen, warum muss ein Psychologischer Berater Umsatzsteuer zahlen, wenn er genau das gleiche tut, wie ein HPP? (Vorausgesetzt es handelt sich z.Bsp. um eine Ehekrise und nicht eine psychische Erkrankung)
Interessiert das Finazamt, dass was ich tue oder das was ich bin? Das ist hier vielleicht die Frage......
LG,
Petra
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Wieso ist Beratung umsatzsteuerpflichtig?
Es gibt doch die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Da ist man bis zu einem gewissen Umsatz im Jahr ( ich glaube 17500€) befreit.
Ich habe mich jetzt auch freiberuflich angemeldet, bzw. bin dabei und gehe davon aus, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn ich berate und im Sinne eines Kleinunternehmers tätig bin.
So wurde es mir mündlich auch vom Finanzamt bestätigt.
-liche Grüße
Britta
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Ich kenne es so, dass Beratung = Gewerbe ist. Vielleicht meint ihr das?
Das bedeutet auch, sie ist nicht in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Eben, wenn man Kleinunternehmer ist, nicht.
LG
Vonny
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Petra,
wenn du unsicher bist,dann ruf beim Finanzamt oder bei deinem Steuerberater,falls du denn einen hast, an. Dort wirst du,denke ich ,eine befriedigende Antwort bekommen.
Liebe Grüße
Petra
..................................
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Liebe Petra,
wir haben das hier schon irgendwo diskutiert. Leider weiß ich nicht mehr, in welchem Thread das war, da müsstest Du suchen.
Ich meine mich zu erinnern, dass Du als HPP freiberuflich tätig bist und Deine Beratung dann steuerrechtlich nicht als Gewerbe abgerechnet wird, und zwar unabhängig davon, ob Du im aktuellen Fall gerade berätst oder therapierst. Du wirst das ja, sobald Du HPP bist, nicht mehr so haarscharf trennen (müssen).
Wenn Du nicht HPP (oder eben HP) bist, sondern Psychologischer Berater, meldest Du ein Gewerbe an und entrichtest Umsatzsteuer, sofern Du nicht unter die Kleinunternehmerrregelung fällst. (Aber das schreibe ich jetzt natürlich nicht verbindlich, sondern nach meiner Erinnerung aus einer vorigen Diskussion.)
Herzliche Grüße
Susanne
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Hallo Susanne,
Danke, so meine ich das auch verstanden zu haben, doch hat mich mein Steuerberater nochmal verunsichert, denn er fragte mich, ob ich therapeutisch tätig bin oder beratend. Auf meine Frage, dass ich HPP bin und eigentlich den Schwerpunkt auf Therapie setze, meinte er, gut, alles andere würde nämlich einen Unterschied machen.
Dann kamen eben meine Zweifel und ich wurde hier im Forum nicht fündig.
Wahrscheinlich ist das auch eine Grauzone............
Es fing schon bei dem Mietvertrag zur Praxis an, denn da war auch gleich die Frage, ob Therapie oder Coaching, denn dann hätte der Vermieter auch Umsatzsteuer auf die Miete ans Finanzamt zahlen müssen und das hätte er von uns als Mieter haben wollen.
Ich werde da für mich einen Weg finden müssen, denn die Aussagen sind unterschiedlich. Dem Finanzamt habe ich von meiner Niederlassung als HPP erzählt und möchte da jetzt auch keine Irrwege aufmachen und nochmal anrufen.
So richtig scheint das aber keiner zu wissen. Wird schon alles passen.
Danke für Eure Antworten,
vielleicht hat Isolde und Ihr Team dazu noch eine Idee?
LG,
Petra
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Petra, ich weiß schon, was du meinst.
Aber wenn du HP/HPP bist, behandelst du Menschen, egal, ob du sie nun "nur" berätst oder therapeutisch wirkst (was ja oft genug auch ineinander übergeht). Du kannst doch unmöglich jede Nur-Beratung anders abrechnen Das wär ja der Wahnsinn, dann müsste so ziemlich jeder Therapeut noch ein Gewerbe nebenher laufen haben
Was dein StB sicher gemeint hat, ist einfach der Unterschied HP/P (also Therapeut) <==> Berater ohne Heilerlaubnis. Man kann doch als HP/P auch psychologische Beratung oder Ernährungsberatung oder Coaching anbieten, ohne dafür eine extra Buchhaltung zu haben. Das gehört dann eben zu der therapeutischen Tätigkeit dazu. Jeder Therapeut ist ja auch immer an einem bestimmten Punkt beratend tätig.
Und das Finanzamt kriegt das überhaupt nicht mit, die schauen sich nicht jede Patientenrechnung einzeln an, sondern die Einnahmen und Ausgaben mittels der entsprechenden Aufstellung (von dir oder deinem StB).
Für deinen Vermieter bist du HPP, d.h., freiberufliche Therapeutin, somit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Sprich doch einfach nochmal Klartext mit deinem StB und frag ihn, wie er das meinte, damit du dann beruhigt sein kannst
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Liebe Petra,
ich glaube, Dein Steuerberater meinte das grundsätzlich. Wenn Du als HPP freiberuflich tätig bist, fallen die Beratungen mit in den therapeutischen Bereich. Wenn Du allerdings als Berater angemeldet bist, bist Du Gewerbetreibender oder auch wenn Du neben dem HPP z.B. noch Heilsteine oder Bachblüten oder sonstiges verkaufen möchtest, mußt Du dafür extra ein Gewerbe anmelden.
Hierfür fällt dann ab einem bestimmten Einkommen Gewerbesteuer an und Du mußt Dich bei der IHK anmelden.
Von der Umsatzsteuer kannst Du Dich - egal ob Du nun freiberuflich oder gewerblich tätig bist - unter bestimmten Umständen als Kleinunternehmer (Einkommen unter 17.500 im ersten Jahr und im Folgejahr 50.000 Euro) befreien lassen.
Viele liebe Grüße
Ilona
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Als Berater muss man kein Gewerbe anmelden, sondern kann freiberuflich tätig sein.
Wer Gewerbe anmeldet, muss aber genau definieren, was er machen möchte.
-liche Grüße
Britta
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In einigen Bundesländern muß man ein Gewerbe anmelden.....das ist leider nicht einheitlich in Deutschland.
Viele liebe Grüße
Ilona
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