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Bildungsprämie/Bildungsschecks für Aus- und Weiterbildungen
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13.06.2015, 20:24
Im Nachhinein geht es nicht mehr.
Aber wenn du noch Webinare buchen möchtest, unbedingt VORHER mit Patrizia Zink sprechen. Sie berät dich optimal!
GLG Isolde
16.06.2015, 07:37
Hallo Patrizia,
es ist hier immer das Gespräch was Bildungsprämien betrifft, aber mich würde nun interessieren, kann man hier in dieser Schule auch den Bildungsgutschein welche man von der Arge bekommt einlösen.
17.06.2015, 08:41
(16.06.2015, 07:37)bienemaja schrieb: Hallo Patrizia,
04.09.2016, 20:22
Hallo Zusammen,
in der Hoffnung, dass ich hier richtig bin: Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein? Im Moment steige ich nämlich noch nicht zu 100 Prozent durch die ganzen Formulare und bin mir daher nicht ganz sicher, ob es auch in diesem Fall greift.
08.09.2016, 15:30
Hallo Amelie, hallo miteinander,
Schleswig-Holstein hat - wie viele andere Bundesländer auch - ein eigenes Weiterbildungs-Förderungsprogramm - den Weiterbildungsbonus SH (WBB SH). Diese Förderungsmöglichkeit ergänzt das System der Weiterbildungsförderung des Bundes (Bildungsprämie). Konkreter gesagt, es bietet Bildungsförderungsmöglichkeiten des Landes SH dort, wo die Bildungsförderung des Bundes nicht einschlägig und daher nicht möglich ist. Dies sieht man schon an den unterschiedlichen Voraussetzungen. Der WBB SH fördert - Weiterbildungsmaßnahmen über 1000,- € - Weiterbildungsmaßnahmen unter 1000,- € wenn das jährliche zu versteuernde Jahreseinkommen über 20 000,-€ liegt - Weiterbildungsmaßnahmen unter 1000,- € bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Weiterbildungsmaßnahmen unter 1000,- € bei Personen, deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt. Im Unterschied zur Bundesförderung ist auch die Weiterbildung von Selbständigen Erwerbspersonen förderfähig: - Inhaber von Kleinstbetrieben (weniger als 10 Mitarbeiter) - Freiberufler (weniger als 10 Mitarbeiter). Zuständige Förderungsbehörde in SH ist : Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel. Nähere Auskünfte hierzu und Förderantragsformulare unter www.ib-sh.de/neue-arbeit Im Gegensatz zur Bildungsprämie des Bundes kann die Heilpraktikerschule Isode Richter für den Bildungsbonus SH keine Angebote machen, da dieser nur für im Land SH zugelassene Bildungs-Einzelmaßnahmen möglich ist (dh. jeder geförderte Kurs müsste in SH einzeln zugelassen werden, was bei der Fülle der Kursangebote vom Arbeitsaufwand her nicht leistbar ist). Liebe Grüße aus den kenzinger Spätsommertagen Horst
15.09.2016, 20:03
Hallo zusammen.
Es heißt ja, dass für den Bildungscheck Wohnort oder aber der Arbeitsplatz in NRW sein muss. Weiß jemand in dafür auch der Zweitwohnsitz ausreicht ?
15.09.2016, 20:11
(08.09.2016, 15:30)Horst schrieb: Hallo Amelie, hallo miteinander, Vielen Dank für die Antwort Horst. Meine Hoffnung war, dass der Wohnsitz in SH ausreichend ist. Es heißt nämlich an einer Stelle im Bezug darauf "es muss" und an anderer Stelle im Bezug auf die Fortbildungsstätte "es soll". Das klar so nach" es wäre gut. Aber nicht nötig" aber da habe ich wohl leider falsch interpretiert... |
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