(18.08.2014, 08:48)petrawi schrieb: Liebe Patrizia,
DANKE für alle Deine nützlichen Informationen und auch zum Thema "Liebhaberei"! Gerade, wenn man in den Anfängen steht, ein nicht unbeachtliches Thema!
Gibt es da ein Gewinnertrag, ab wann das Finanzamt das nicht mehr als "Liebhaberei" ansieht?
LG,
Petra
Liebe Petra,
dieses Thema betrifft wohl viele, das stimmt! Ich muss mich da auch "einarbeiten" und das Thema ist wirklich ziemlich umfangreich, aber sehr interessant.
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Bezüglich der Unterstellung der "Liebhaberei" gilt folgendes:
Es ist ganz normal, dass ein neu gegründetes Unternehmen zunächst Verluste macht – auch ein Zweitunternehmen -, deshalb wird das Finanzamt nicht sofort Liebhaberei unterstellen.
Die Schwierigkeit ist:
Es gibt keine verbindlichen Vorschriften, innerhalb welchen Zeitraums ein Unternehmen profitabel sein sollte – nur eine Faustregel:
Die Summe aller Einkünfte eines Unternehmen während der ersten Jahre seines Bestehens sollte innerhalb von 8 bis 15 Jahren überschreiten.
Das heißt: In den ersten Jahren sind Verluste kein Problem, so lange absehbar ist, dass das Unternehmen bald profitabel arbeitet.
Also bei Unterstellung der "Liebhaberei" immer sofort Widerspruch einlegen.
Meistens ist es tatsächlich so, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt, jedoch nur vorläufig mit der Begründung:
"Die Einkunftserzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden (Liebhaberei)".
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Ich gehe davon aus, dass man tatsächlich in diesem Bereich auch Gewinn erzielen möchten, wenn man sich selbstständig macht, wobei es sicher viele "schwarze Schafe" gibt, keine Frage.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage so weit beantworten.
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Liebe Grüße aus Kenzingen
Patrizia
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