ich glaube, wie auch schon bei meiner Frage vor einer Weile, dass Du hier keine konkrete Antwort bekommen wirst, da jeder andere Informationen zu diesem Thema hat.
Spontan nach meinem Kenntnisstand, ist es richtig, dass Du zwei getrennte Buchhaltungen führen musst (gewerbliche/ freiberuflich). Ich meine auch zu wissen, dass Du 2 separate Praxisschilder haben musst (Massagepraxis / HPP). Aber ich meine, dass Du, wenn es der Raum hergibt, beides in einem Raum anbieten darfst. Als HPP musst Du ja nur nachweisen können, dass Du einen Raum nur für diese Zwecke zur Verfügung hast. Zur Verfügung hast Du ihn ja für diese Zwecke und er wird ja nicht durch eine andere Person zwischenzeitlich belegt. Die Hygienebestimmungen werden auch nicht verletzt, im Gegenteil.....
Da wäre aber Ansprechpartner das Gesundheitsamt und vielleicht ist das regional sogar unterschiedlich. Für die Buchhaltung ganz klar das Finanzamt oder ein Steuerberater. Sicherlich ist es einfacher 2 getrennte Buchhaltungen zu führen, denn das eine ist mit Umsatzsteuer und das andere ohne, ähnlich der Unterschied bei der Beratung und Therapie.
LG,
Petra