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Hallo ihr Lieben,
ich beabsichtige einen Raum in unserem Haus zum "Beratungsraum" zu machen. Das ich hier beim Gewerbeamt anfragen muss zwecks Wohngebiet (also, ob ich hier überhaupt eine Praxis aufmachen darf) und das Nutzungsrecht bei der Baubehörde ändern muss, habe ich in der Zwischenzeit bereits recherchieren können. Dafür DANK an das Forum :-).
Nun habe ich aber weitere Fragen:
1. Der Raum ist im Kellerbereich des Hauses und das Gäste-WC im EG.
2. Der Raum wird zwar als Beratungs- und Therapieraum deklariert, aber der Klient muss durch unseren Wohneingang und in den - ausgebauten - Keller. Ein Wartebereich ist möglich.
Wo kann ich mich schlau machen, wie die Voraussetzungen zur Inbetriebnahme meines Praxisraumes sein müssen. Muss ich einen separaten Eingang haben, muss das WC auf der gleichen Ebene sein (muss überhaupt ein WC sein?), reicht 1 gekennzeichneter Parkplatz aus, wie verhält es sich bei Gruppensitzungen: muss ich da mehrere Parkplätze vorhalten?
Gibt es einen LINK oder jemanden, der mir diese Fragen beantworten kann?
Regnerische Grüße aus dem Süden Deutschlands.
Manu
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Hallo Manuela,
genau mit dem selben Thema befasse ich mich momentan auch und bin in der nahezu gleichen Situation wie du.
Ich war bereits auf dem Bauamt und habe versucht Auskunft zu bekommen, was mir leider nicht möglich war.
Die Dame dort meinte, es gäbe da leider kein Formular oder ähnliches, indem die Anforderungen beschrieben sind.
Ich müsste hochoffiziell einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen und dann würde sich rausstellen, ob dies genehmigt würde.
Was ich herausfinden konnte, ist:
es ist von Ort zu Ort verschieden,
du solltest in einem sogenannten Mischgebiet wohnen, dann wäre das unproblematisch
es kommt darauf an, ob Du eine sogenannte Bestellpraxis hast oder nicht (also Terminvergabe, Einbestellen einzelner Patienten,
was in Deinem Fall sicherlich sehr sinnvoll wäre, wenn die Parkmöglichkeiten begrenzt sind)
es ist entscheidend, ob Du invasiv arbeitest oder nicht (Boden-Wandbelag, Waschbecken....)
Sehr schade finde ich, dass man dazu erst diesen Antrag stellen muss, um mehr zu erfahren, denn der kostet ja auch erst mal...
Und wenn sich nachher heraustellt, dass es nicht genehmigt wird ist das höchst ärgerlich.
Ansonsten habe ich von einer befreundeten Physiotherapeutin noch gehört, dass bei ihrer Praxisgründung zum Beispiel auch die Deckenhöhe entscheidend war und dass beim Abrechnen mit den Kassen auch eine Mindestgröße für die Räumlichkeiten gefordert wurde. Ob dies allerdings auch für HP- Praxen gilt, weiss ich allerdings nicht.
Vielleicht kann ja irgendwer weiterhelfen, der da noch besser Bescheid weiß, das wäre toll.
Ich habe mir vorgenommen, den Praxisgründungskurs bei Silke zu besuchen, nur ist es bis dahin leider noch ein Jahr. An dem Jetztigen konnte ich leider aus Zeitgründen noch nicht teilnehmen.
Es wäre allerdings sehr von Vorteil, wenn ich über diese Dinge schon früher Bescheid wüsste, denn falls ich meine Praxis bei uns im Haus eröffnen möchte, sind noch einige Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten notwendig. Und die kosten ja leider immer sehr viel Zeit.
Also falls jemand sich damit auskennt, wäre es superklasse, wenn ihr Manuela und mir weiterhelfen könnt.
Manuela, ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Andrea
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Hihu ihr zwei,
Ich war beim Seminar von Silke und die Quintessenz ist, dass es in jedem Landkreis und in jeder Stadt anders gehandhabt wird... Also hilft nur der Anruf im jeweiligen Amt....oder ihr fragt bei HPs in eurer Gemeinde nach....
- liche Grüße
Andrea
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Hallo Andrea,
leider war das Erkundigen beim Amt ja ergebnislos. War anstatt zu telefonieren sogar persönlich da.
Die sagen dazu nichts, Du sollst diesen Antrag stellen, das ist das Problem. Nur bin ich nicht bereit, diesen Antrag zu stellen, um dann zu erfahren dass ich mit meinen Räumlichkeiten die Anforderungen nicht erfülle und das ganze umsonst war. Wäre doch schön, vorher zu wissen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Kostet ja auch immer Zeit, bis das dann endlich geprüft wird usw... Aber ist halt typisch Bürokratie.
Auch eine Heilpraktikerin mit der ich befreundet bin und die ihre Praxis im selben Ort hat konnte mir nicht sagen, welche Kriterien es sind. Sie hat damals beim Neubau ihres Hauses die Praxisräumlichkeiten gleich mit eingeplant. Von ihr konnte ich lediglich die oben genannten Fakten erfahren. Mehr leider nicht. Es wurde bei ihr genehmigt, allerdings hat sie ganz andere räumliche Voraussetzungen als ich.
Werde wohl doch nicht umhin kommen, diesen Nutzungsänderungsantrag zu stellen ohne die Fakten zu kennen.
Wäre doch zu schön gewesen, wenn es ein Formblatt gäbe, indem für jeden Landkreis bzw. jeden Ort entsprechende Kriterien aufgeführt sind.
Aber dann verdienen die Kommunen wohl zu wenig, weil das Überprüfen unsagbar vieler sinnloser Anträge wohl wegfällt.
Ist aber trotzdem total lieb von Dir, dass Du uns weiterhelfen wolltest.
Danke Dir,
liebe Grüße,
Andrea
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Hallo,
dieser Antrag ist der Horror. Muss man wirklich all das ausfüllen? Dazu muss man ja Architekt sein. Und auch Baupläne, die nicht älter sind als 6 Monate sind erforderlich.
Gibt es hier niemanden, der diese Aktion schon hinter sich hat und ein bischen unterstützen mag?
Liebe Grüße und ein paar Sonnenstrahlen
Manu
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Hallo in die Runde ,
habe ja auch überlegt, einen Kellerraum unseres Hauses zur Beratungspraxis auszubauen, bzw. ausgebaut ist er schon, ich müsste ihn nur noch schöner machen.
Auf der Gemeinde konnte man mir auch gar nichts sagen . Jetzt habe ich nur etwas zu gewissen baulichen Vorraussetzungen herausgefunden und da wird es bei mir an der Deckenhöhe scheitern. Man verlangt wohl mind. 2.40m und ich habe nur 2.10m und da läßt sich wohl nichts machen. Eine befreundete Beraterin sagte zwar, einfach machen und dann abwarten, aber dieses Eisen ist mir dann doch zu heiß. Also werde ich schweren Herzens wohl einen anderen Raum suchen müssen.
Schade, das es so unterschiedlich gehandhabt wird und wir uns nicht über allgemeingültige Vorschriften austauschen können. Aber ich bin trotzdem gespannt, wie es bei Euch weitergeht.
Liebe Grüße
Evi
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Hallo zusammen,
es gibt zu diesen organisatorisch bezogenen Themen der HP-Praxisgründung ein lesenswertes Buch von der Frauenoffensive. Die vollständig aktualisierte Auflage (2012) trägt vielen Fragen, die bei der Gründung/Praxisorganisation auftauchen, Rechnung.
Hier die Buchdaten:
Titel: Heilkunde, Therapie und Selbständigkeit
Autorin: Marie Sichtermann
Verlag: Frauenoffensive
ISBN: 978-3-88104-330-4
Preis: 17,40 Euro
Ich hoffe, Euch kann dieser Leitfaden weiterhelfen.
Herzlichen Gruß,
Barbara
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So leid es mir tut, es ist von Gemeinde zu Gemeinde sogar verschieden und es gibt kein Formblatt, das bundesweite Gültigkeit hat.
Vielleicht könnte es helfen, wenn wir mal unsere Erfahrungen sammeln?
Im internen Bereich zum Kurs Praxisgründung gibt es einen Sammelthread dazu.
Das liegt im internen Bereich, damit ein geschützter Austausch darüber möglich ist. Im öffentlichen Bereich sind sicher einige eher Zurückhaltend mit Erfahrungen.
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Hallo ihr lieben!
Ganz herzlichen Dank für eure Hilfsbereitschaft.
Wir kommen der Lösung Stück für Stück näher.
Das alles in den internen Bereich zu legen ist eine sehr gute Idee.
Liebe Grüße,
Andrea
Liebe Silke,
habe eben versucht über diesen Link zu der Seite zu gelangen, bekomme aber keinen Zugang. Bin allerdings Schülerin der Schule und für den internen Bereich zugelassen.
Schade, weiss jetzt leider auch nicht weiter, wie ich dorthin gelangen kann
LG,
Andrea
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liebe Andrea
der interne Bereich ist nur für Teilnehmer der Seminare Praxisgründung und Praxisabrechnung freischaltbar!
- liche Grüße
Andrea
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Liebe Andrea,
ok, na klar, das kann ja dann nicht gehen. Dann nützt mir dieser Link vorerst wohl nichts.
Danke, Andrea für den Hinweis
Lg, Andrea
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08.11.2014, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2014, 09:49 von Silke Uhlendahl.)
Hmm ich wusste keinen anderen Bereich, der nicht einsehbar ist....wenn ihr noch anderweitig euch austauschen wollt, dann sagt gerne Bescheid :-)
Evtl. kann auch beim HP Stammtisch (von Andrea moderiert) mal drüber gesprochen werden?
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