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10.10.2014, 05:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2014, 06:11 von Gini.)
Hallo Bonnie,
nicht alle homöopathischen AM sind in niedriger Potenz verschreibungspflichtig, sondern nur solche deren Ausgangsstoff schon eine gewissen Gefahr (z.B. giftig) darstellt. (z.B. Aconit, Arsen, Codein, Mercurius, Strychnin etc.)
Harmlose Ausgangsstoffe sind auch in Urtinktur oder niedrigen Potenzen nicht verschreibungspflichtig.
LG Gini
Ich hab mal gegoogelt, falls es wer super genau wissen will ;-)
Zitat:Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden.
Weiter runter scrollen auf dem oben genannten Link, dann kommt die Anlage 1 mit ihrer ellenlangen Auflistung.
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(Zitat: Michael A. Denck)