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Hallo,
wenn ich in meiner kassenzugelassenen Physiotherapiepraxis einen Raum für den Heilpraktiker beim Gesundheitsamt zulassen/anmelden will, welche Voraussetzungen muß ich dabei erfüllen? Ich möchte invasiv mit der Neuraltherapie arbeiten und würde die Öffnungszeiten von denen der Physiotherapie trennen, also Freitag mittags und Samstags als Heilpraktiker arbeiten. Somit hätte ich zwar keine räumliche Trennung aber eine zeitliche.
Die Praxis liegt in NRW. Waschbecken/Desinfektionsmittelspender, Hygieneplan etc. ist ja schon vorhanden. Wäre das so möglich, wie sind da die Erfahrungen?
Gruß Michael
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Lieber Michael,
wenn der Raum ja entsprechend ausgestattet ist, sollte das keinerlei Probleme machen von Seiten des GA um als HP zu praktizieren.
Die Problematik entsteht auf der Seite der kassenzugelassenen Physiotherapiepraxis und den dortigen Regularien, ob die zeitliche Trennung ausreicht oder ein extra Raum gefordert wird.
Ich würde beim Physio-Fachverband anfragen!
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Mein Verband hat da keine Bedenken, es würden auch schon viele so machen, so die Aussage. Entsprechende Ausstattung heißt: Waschbecken/Desinfektionsmittelspender, Hygieneplan, Fugenarmer Bodenbelag etc.? Oder gibt es da noch mehr wie der Raum gestaltet sein muß? Die Anmeldung muß ja schriftlich erfolgen. Reicht da ein formloses Schreiben z.B. "hiermit teile ich Ihnen mit, das ich zum …. in der …. Str. als Heilpraktiker tätig bin"?
Gruß Michael
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Ja in NRW reicht in der Regel ein formloses Schreiben (je nach GA, manche haben auch Vordrucke- ruf dein GA an und frag, wie die es wollen) wann du wo die Praxis anmeldest und mit welchen Therapieverfahren, Kopie der Urkunde und ggf. Kopie Berufshaftpflicht dazu legen.
Ganz viel ERFOLG für deine Praxis!
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