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Einverständniserklärung des Patienten bei der Injektion
#1
Für diese sollte der Patient "über alle Risiken und Nebenwirkungen umfassend aufgeklärt" werden.
Kann mir das nicht so recht vorstellen.
Wie umfasssend ist das denn wirklich in der Praxis?
Mir ist das beim Doc oder HP jedenfalls noch nie passiert.

Hat jemand von Euch eine schriftliche Vorlage, die man mal hier reinstellen könnte?
mit Gruß
von
Dieter

Nichts, was man jemals hingebungsvoll leistet, ist vergebens getan.
Stefan Zweig
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#2
Vielleicht hilft das weiter ?!

Homepage: www. wernerschell.de

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanac...kopf01.pdf


Auch eine Injektion ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrheit und bedarf der Aufklärung des Patienten.
LG
Thomas


Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
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#3
Hilft mir nicht wirklich, lieber Thomas. Ich hätte gern gewusst was man nun wirklich - hier in Stichworten - erwähnen müsste. Ganz praktisch.
mit Gruß
von
Dieter

Nichts, was man jemals hingebungsvoll leistet, ist vergebens getan.
Stefan Zweig
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#4
...und das?

Homepage: www.freieheilpraktiker.com

http://www.freieheilpraktiker.com/cms_sa...boegen.pdf
LG
Thomas


Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
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#5
Hallo Dieter,

ich kenne es so auch nicht. Weder vom Arzt noch vom HP.Allerdings wollen die das in der Prüfung schon hören,dass du dem Patienten genau erklärst,was du machst und was du ihm spritzt.

Was kann als Folge der Injektion passieren (zB Spritzenabszess) und was kann als Nebenwirkung des Medikamentes auftreten, (Hautrötung bis hin zum anaphylaktischem Schock)
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#6
Ja Petra, das stimmt. Im Grunde genommen haben HP vor einer Injektion die Aufklärungspflichten wie ein Arzt auch, da es sich bei einer Injektion um einen Eingriff in die Körperliche Unversehrheit handelt.

Dieter möchte sich diese Aufklärung wohl von einem Patienten unterschreiben lassen, was durchaus sinnvoll und nützlich sein kann.

Meines Wissens gilt jedoch, wie in einer Arztpraxis auch, die mündliche Aufklärung und dann ein konkludentes Handeln. D.h. der Patient willigt der Injektion ein, sofern er sie vom Arzt ausführen lässt.
LG
Thomas


Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
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#7
Hallo Thomas,
ja, das ist schon eher das, was ich meine/suche. Die rechtliche Seite ist mir völlig klar und auch die Möglichkeiten der Dokumentation.
Kürzlich habe ich eine Sendung über das Gegenteil von Placebos gesehen: Nocebos.
Da fragt man sich dann schon, ob so eine Art der "umfassenden" Aufklärung immer sinnvoll ist. Z.Bsp. bei einem ängstlichen Patienten, der besorgten Mutter usw.
So sehr ich für einen sogenannten mündigen Patienten und der möglicherweise daraus resulierenden erhöhten Compliance bin, kommt es trotz Aufklärung - und das wird ja in deiner ersten Anlage betont - auf meine individuell auf den Patienten abgestimmte Formulierung an. Letztlich kann der Patient die Inhalte der Aufklärung in dem Moment vermutlich in der Regel nicht medizinisch beurteilen/gewichten. Also muss er mir vertrauen. Und dann ist die Aufklärung rein sachlich-objektiv wieder für die Katz.
Vielleicht geht es ja auch weniger um den Patienten als um den Arzt/HP und seine rechtliche Absicherung. Die Dokumentation einer mündlichen Aufklärung ist ja zweifelhaft genug. Wir wissen ja wie unsicher die Erinnerung an einen zurückliegenden Gesprächsinhalt - vor allem in einer vielleicht aufregenden Situation - ist. Und wenn ich das richtig verstanden habe, dokumentiere ich ja nur, dass ich aufgeklärt habe, aber nicht jeden Punkt, der zu erwähnen gewesen wäre.
In der täglichen Praxis scheint die Aufklärung jedenfalls genauso wenig stattzufinden wie beim Impfen (und da wäre es sicherlich notwendiger).

Danke.
mit Gruß
von
Dieter

Nichts, was man jemals hingebungsvoll leistet, ist vergebens getan.
Stefan Zweig
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#8
Lieber Dieter,
ich verschiebe deine Frage in den Thread "rechtliche und juristische Fragen",
dann wird Horst deine Frage dort umfassend erklären.
GLG Isolde
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#9
Hallo miteinander,
nach dem Wochenende gebe ich hier gerne noch meinen Senf hinzu:

Das meiste ist schon angesprochen und auf die Muster-Aufklärungen hat tomashe auch schon hingewiesen.
Letzter sollten aber noch auf die eigene Kostentragungspflicht und auf die Möglichkeit den Nicht-Erstattung durch die Krankenkasse ergänzt werden.
Liebe Grüße
Horst
Ergänzend noch zum rechtlichen Background:

.docx   2014-10-27-Stellungnahme-HR-Forum.docx (Größe: 17,81 KB / Downloads: 44)
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