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Rechtsschutzversicherung
#1
Hallo zusammen,

wer von euch hat eine Rechtsschutzversicherung als Heilpraktikerin?
Braucht man die? Oder reicht die Berufshaftpflicht (die ich habe)?

Ich habe als Privatperson bereits eine Rechtsschutzversicherung. Nun habe ich gehört, dass ich als HP eine andere/teurere Rechtsschutzversicherung haben sollte? Wer kennt sich aus und kann mir etwas auf die Sprünge helfen?

Liebe Grüße
Sonja
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#2
Liebe Sonja,

in der Regel kommt es nur bei Behandlungsfehlern zu einem möglichen Rechtsstreit mit Patienten und diese sind ja durch die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Liebe Silke Heart,

oh vielen Dank Heart, das deckt sich 100% mit meinen Überlegungen, aber mein Mann ist ein Sicherheitsfreak und hat mich etwas verunsichert...........also hab ich das doch richtig verstanden, dass du diese Versicherung für überflüssig hälst (bei friedlichen HPs Cool )

Liebe Grüße von nebenan
Sonja
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#4
Hallo Sonja,

Genau dieses Thema habe ich letzte Woche mit meinem Versicherungsmakler diskutiert.
Lt. seiner Aussage ist es wie folgt :

- die Berufshaftpflicht deckt Streitigkeiten ab, die sich durch die Behandlung des Patienten ergeben ( potentielle Behandlungsfehler etc. )
- die Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten ab, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Patienten ergeben ( zB säumige Zahlung etc. )
- als HP muss man darauf achten, dass die private Rechtsschutzversicherung eine selbstständige Tätigkeit erlaubt -> die meisten Rechtsschutzversicherungen erlischen, sobald einer der Eheleute selbstständig ist
- will man eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung abschliessen, gibt es spezielle Tarife für medizinische Berufe. die Kosten sind dann ca. 3x so hoch wie bei der privaten Rechtsschutzversicherung

LG

Mona
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#5
Liebe Mona Heart,

ja, das habe ich auch so verstanden aus den Erklärungen meines Mannes. Smile

Für mich stellt sich nun die Frage, wer von den HPs hat solch eine teure Rechtsschutzversicherung und wie schätzt ihr die Notwendigkeit einer solchen Versicherung ein? Ich persönlich sehe noch nicht den Nutzen für mich, da ich ja durch die Berufshaftpflicht schon einen "passiven" Rechtsschutz bereits habe.......Angel

Hast du denn so eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?

Liebe Grüße
Sonja
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#6
Ich hab ja noch keine Praxis Big Grin
Wir wollten aber ohnehin unsere Versicherung zu einem günstigeren Anbieter verlegen, in dem Gespräch mit dem Versicherungsmakler kamen wir dann auch auf das Thema HP.
Ich habe mich für die günstigere Variante entschieden ( private Rechtsschutz, die auch Selbstständigkeit erlaubt ). Wenn irgendwann das Thema Praxis konkreter wird, schwenke ich evtl. auf die berufliche Rechtsschutz um...

Ich denke, ob man eine berufliche Rechtsschutz hat hängt wirklich davon ab, wie sicherheits"fanatisch" man ist Rolleyes

LG

Mona
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#7
Wie ist das denn mit Dingen wie "Miet-Rechtsschutz" bei angemieteter Praxis, oder Verkehrsrechtsschutz für Praxis-Fahrzeug?
Wahr ist, was dein Herz berührt Heart


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#8
Hallo Corinna,

Wir sind jetzt bei der KS Auxilia. Dort ist Verkehrsrechtsschutz auch dann inklusive, wenn das Auto geschäftlich genutzt wird.
Eine Mieterrechtsschutzversicherung ist auch inkludiert, ob diese allerdings auch Geschäftsräume abdeckt, weiss ich leider nicht Huh

LG

Mona
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#9
(16.12.2014, 19:43)Sonja s-harwardt schrieb: Liebe Silke Heart,

oh vielen Dank Heart, das deckt sich 100% mit meinen Überlegungen, aber mein Mann ist ein Sicherheitsfreak und hat mich etwas verunsichert...........also hab ich das doch richtig verstanden, dass du diese Versicherung für überflüssig hälst (bei friedlichen HPs Cool )

Liebe Grüße von nebenan
Sonja

Liebe Sonja,

ja so sehe ich das. Was beispielsweise säumige Zahlungen Angeht: der Patient schließt automatisch einen Behandlungsvertrag durch "konkludentes Handeln" mit dir ab und das inkludiert auch, dass der Patient zahlen muss. Wird nichts schriftlich vereinbart (wobei ja heute jeder schriftlich aufklärt), gilt das GeBüH als Richtlinie. Dafür benötigt man keine Rechtschutzversicherung, denn der Patient muss zahlen.

Schäden in den Räumlichkeiten deckt die Praxisinventarversicherung ab (ob mit oder ohne Versicherung bei Betriebsunterbrechung muss man sich durchrechnen).

Für Schäden an den Räumlichkeiten ist der Vermieter verantwortlich (Fenster, Heizung usw.)

Verletzt sich ein Patient (Sturz, Ausrutschen) ist das in der Berufshaftpflicht abgesichert.

Welchen Streitfall hat sich dein Mann denn vorgestellt???
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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