gestern hat ja mein Mikro gestreikt. Deswegen versuche ich es heute noch mal übers Forum.
Meine Frage: mein Schwerpunkt soll in der Säuglings- und Kindertherapie liegen. Dafür möchte ich unter anderem Shonishin (jap. Kinderakupunktur, nichtinvasiv) anbieten. Praxis wird auch nur nichtinvasiv zugelassen sein. Akupunktur wird ja gut akzeptiert mit Schmerzdiagnose. Bei den Kleinen wird es aber hauptsächlich bei funktionellen Störungen angewandt. Schmerzen sind da ja meist kein Thema außer 3-Monats-Koliken. Komme ich da mit Diagnosen wie Schlafstörung, vegetativer Regulationsstörung, Verdauungsstörungen, Schreibaby, Einnässen durch für die Abrechnung? Und nehme ich da 21.2 oder 21.2a ?
LG Alex