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Achja, stimmt Gudrun ist ja HP . Ich kenne zwar andere Berater die kein HP sind und trotzdem mischen, aber das ist vermutlich dünnes Eis und wäre mir dann auch zu heikel. Man weiß eben nicht, wann sie einem auf`s Dach steigen, tja da bleiben mir wohl echt bloß die Internet-Apotheken oder die Hoffnung doch noch eine Apotheke zu finden.
LG Evi
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Hallo Horst!
Auch ich danke dir für diesen ausführlichen Beitrag. Einiges wird dadurch klarer.
Allerdings:
Dass ich (als HPP in NRW) die BB so nebenher im Rahmen einer (Psycho-)Therapie empfehlen darf (wie z.B. Tee) ist klar. Verkaufen/Herstellen würde ich sowieso nicht.
Die Antwort, die ich hier jedoch (auch) nicht wiederfinde, ist, ob ich daraus auch eine "Komplette BB-Beratung" machen darf. Heißt, der Klient kommt ausschließlich zur BB-Beratung. Aber da man damit ja nicht werben sollte, hat sich das dann wohl sowieso von selbst erledigt
LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)
Huhu,
okay also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich die BB nicht bewerben und kein Heilversprechen machen.
Sowas wie:
"Bachblüten können helfen die Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Situationen die zu einem Ungleichgewicht führen können sind z.B. Stress, Umzug etc."
geht also auch nicht?
Wenn ich als BB-Berater meinem Klient eine Empfehlung mitgebe kann ich einen Zettel machen undz.B. drauf schreiben: "Bachblütenempfehlung für xy Rock Water, Impatiens,..."
kann ich auch Infos zur einnahme drauf schreiben?!
Es ist alles sehr verwirrend.
Muss ich mich als BB-Berater beim Gesundheitsamt anmelden?
Es sind doch nur Nahrungsergänzumgsmittel....
also doch auch nicht anders wie Vitamine oder sehe ich falsch.....
also Gesundheitsamt kann ich mir nicht vorstellen....da es ja keine medikamente sind...