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Psychologische Psychotherapeuten arbeiten mit einem Konsiliarbericht, den der Hausarzt oder ein anderer entsprechend befähigter Arzt ausstellt und dem Therapeuten zusendet. Das halte ich für den Königsweg.
Unter dem Strich zwingt dich natürlich keine Krankenkasse, diesen Prozess für dich so zu übernehmen.
Aus aktuellem Anlaß möchte ich diesen älteren Thread nochmal hochschieben und frage erneut:
Für wie wichtig haltet Ihr die organische Abklärung durch den (Haus)Arzt und wie lasst ihr euch das "bescheinigen"? (Egal, ob derjenige nun mit einer Angststörung oder mit depressiven Symptomen usw. in die Praxis kommt.)
Besonders im Hinblick darauf, dass ein Patient eine organische Abklärung ablehnt?
Lehnt Ihr dann die weitere Behandlung ab oder macht Ihr dennoch weiter?
LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)
ich schließe mich deiner Frage an! Was machen wir mit Patienten, die uns "glaubhaft" versichern, dass sie "erst neulich" beim Arzt waren und alles ohne Befund war? Können/dürfen wir uns auf solche Aussagen verlassen?
Und - aus gegebenem Anlass - was machen wir mit depressiven Patienten, die zwar beim Arzt waren, dieser aber weder Schilddrüsenhormone noch sonstige Werte gemessen hat? Oder solche Patienten, die es nicht genau wissen, nach dem Motto "wenn was wäre, hätte es mir der Arzt schon gesagt"?
Wäre schön, wenn hier Mitschüler in eigener Praxis ihre Erfahrungen mit uns teilen :-)