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Hallo zusammen,
wer von euch hat eine Rechtsschutzversicherung als Heilpraktikerin?
Braucht man die? Oder reicht die Berufshaftpflicht (die ich habe)?
Ich habe als Privatperson bereits eine Rechtsschutzversicherung. Nun habe ich gehört, dass ich als HP eine andere/teurere Rechtsschutzversicherung haben sollte? Wer kennt sich aus und kann mir etwas auf die Sprünge helfen?
Liebe Grüße
Sonja
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Liebe Sonja,
in der Regel kommt es nur bei Behandlungsfehlern zu einem möglichen Rechtsstreit mit Patienten und diese sind ja durch die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Hallo Sonja,
Genau dieses Thema habe ich letzte Woche mit meinem Versicherungsmakler diskutiert.
Lt. seiner Aussage ist es wie folgt :
- die Berufshaftpflicht deckt Streitigkeiten ab, die sich durch die Behandlung des Patienten ergeben ( potentielle Behandlungsfehler etc. )
- die Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten ab, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Patienten ergeben ( zB säumige Zahlung etc. )
- als HP muss man darauf achten, dass die private Rechtsschutzversicherung eine selbstständige Tätigkeit erlaubt -> die meisten Rechtsschutzversicherungen erlischen, sobald einer der Eheleute selbstständig ist
- will man eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung abschliessen, gibt es spezielle Tarife für medizinische Berufe. die Kosten sind dann ca. 3x so hoch wie bei der privaten Rechtsschutzversicherung
LG
Mona
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Wie ist das denn mit Dingen wie "Miet-Rechtsschutz" bei angemieteter Praxis, oder Verkehrsrechtsschutz für Praxis-Fahrzeug?
Wahr ist, was dein Herz berührt