Genau dieses Thema habe ich letzte Woche mit meinem Versicherungsmakler diskutiert.
Lt. seiner Aussage ist es wie folgt :
- die Berufshaftpflicht deckt Streitigkeiten ab, die sich durch die Behandlung des Patienten ergeben ( potentielle Behandlungsfehler etc. )
- die Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten ab, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Patienten ergeben ( zB säumige Zahlung etc. )
- als HP muss man darauf achten, dass die private Rechtsschutzversicherung eine selbstständige Tätigkeit erlaubt -> die meisten Rechtsschutzversicherungen erlischen, sobald einer der Eheleute selbstständig ist
- will man eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung abschliessen, gibt es spezielle Tarife für medizinische Berufe. die Kosten sind dann ca. 3x so hoch wie bei der privaten Rechtsschutzversicherung
LG
Mona