Meine Frage betrifft den juristischen Bereich:
auf manchen websites von Heilpraktikerpraxen bin ich auf AGBs und sogar Widerrufsbelehrungen gestoßen.
Ist es sinnvoll/ratsam/notwendig (wie auch immer), dass man eine eigene AGB und auch Widerrufsbelehrung auf seiner website hat oder sollte man diese in seiner Praxis dem Patienten im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen - vielleicht sogar als Ausdruck mitgeben?
Herzlichsten Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße, Cordula